jahresbericht verein 2017

25 ifs Patientenanwaltschaft Allgemeines Die Vertretung von PatientInnen, welche ins psychiatrische Kran- kenhaus eingewiesen oder in einem Zwangskontext behandelt bzw. betreut werden, ist die zentrale Auf- gabe der ifs Patientenanwaltschaft. Seit dem Jahr 1991 sind die Patien- tenanwältInnen auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG) als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Handlungsanleitung und Orientie- rung der parteilichen Vertretung ist der Schutz der persönlichen Freiheit. Ein Freiheitsentzug ist nach dem UbG nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Gefahrenabwehr versagen. Auch in Krisen und Not- fallsituationen soll den PatientInnen die Selbstbestimmung so weit wie möglich gewährt und persönliche Be- handlungswünsche berücksichtigt werden. Wird im psychiatrischen Kranken- haus die persönliche Freiheit einge- schränkt und werden Zwangsmaß- nahmen durchgeführt, muss dies vom Gericht überprüft werden. Im gerichtlichen Überprüfungsverfah- ren übernimmt die ifs Patientenan- waltschaft die parteiliche Vertretung der betroffenen Patientinnen und Patienten. Ziel ist es aber, die Rechte der PatientInnen nicht nur im ge- richtlichen Verfahren zu vertreten, sondern auch direkt in Zwangssitu- ationen im psychiatrischen Kran- kenhaus vor Ort für die Rechte der PatientInnen einzustehen und für ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

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