jahresbericht verein 2017

31 ifs Jahresbericht 2012 ifs Patientenanwaltschaft Zuweisungen Die Zuweisungen umfassen sowohl freiwillige Zuweisungen wie auch Einweisungen ohne oder gegen den Willen der PatientInnen durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehende ÄrztInnen bzw. durch die Polizei. Seit der Neuregelung der ärztlichen Be- reitschaftsdienste werden „Gefahr in Verzug“ -Einweisungen durch die Polizei nur noch in Notsituationen , also wie ursprünglich vom Gesetz- geber vorgesehen, durchgeführt (13 Patientinnen und Patienten, was nur noch 1 Prozent der untergebrachten PatientInnen entspricht). In der Praxis bedeutet dies, dass nun vermehrt im öffentlichen Sani- tätsdienst stehende ÄrztInnen bzw. ein/e Polizeiarzt/-ärztin auch in Kri- sen- und Notfallsituationen oder am Wochenende bzw. in den Nachtstun- den eine Einweisung mittels Beschei- nigung gem. § 8 UbG durchführen. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 348 Einweisungen mittels Be- scheinigung, um 43 mehr als im Jahr zuvor . Wenig geändert hat sich hingegen die Zuweisungspraxis von allgemeinen Krankenhäusern . Insbesondere bei Patientinnen und Patienten, welche nicht mehr in der Lage sind, selbst über eine Verlegung in das psychi- atrische Krankenhaus zu entschei- den, wird oft kein/e im öffentlichen Sanitätsdienst stehende/r Arzt/ Ärztin hinzugezogen, obwohl dies laut gesetzlichen Bestimmungen erforderlich wäre. Teilweise werden die PatientInnen auch nicht über die bevorstehende Überweisung oder Einweisung informiert. Es wird also über ihren Kopf hinweg entschieden, worüber sich mehrere PatientInnen nachträglich bei uns beschwert haben. Zuweisung 2016 2017 Freiwillig 244 24% 265 24% JustizwachebeamtIn 3 <1% 5 <1% Einweisung durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehendem/r Arzt/Ärztin 305 30% 348 32% Polizei (Gefahr in Verzug) 38 4% 13 1% Sonstige Einweisung 363 36% 381 35% Nicht bekannt 14 1% 31 3% Prozentzahlen gerundet Sonstige Einweisung Freiwillig JustizwachebeamtIn < Einweisung per Amts-/Gemeindearzt/-ärztin Nicht bekannt Polizei (Gefahr in Verzug) Prozentzahlen gerundet Zuweisungen

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