jahresbericht verein 2017

33 ifs Patientenanwaltschaft Beschränkungen sonstiger Rechte (Ausgang ins Freie, Entzug der Pri- vatkleidung, Videoüberwachung) Auch anderweitige Beschränkungs- maßnahmen greifen tief in die Per- sönlichkeits- und Freiheitsrechte der PatientInnen ein. Dazu gehören die Beschränkung des Rechts auf Ausgang ins Freie, der Entzug der Privatkleidung sowie persönlicher Gegenstände, das Tragen einer Fuß- fessel oder eine Beschränkung der Kontakte nach außen (Besuche und Telefonate). Beschränkungen nach § 34 und 34a UbG Neben dem Anbringen einer Fuß- fessel bzw. eines Weglaufschutzes – überwiegend bei mobilen, verwirrten PatientInnen der Gerontopsychiatrie angewendet – kommt es in der Praxis am häufigsten zu Beschränkungen beim Tragen der Privatkleidung und dem Ausgang ins Freie. Im forensischen Bereich der Station E2 ist den PatientInnen, welche nach § 50 KAKuG in das psychiatrische Krankenhaus überstellt wurden, der Ausgang im Freien teilweise nicht gewährt worden, da das Personal der Ansicht war, dass dieser durch den Aufenthalt auf dem Balkon (ca. 20 m 2 mit Maschendrahtgittern seitlich abgesichert) ersetzt werden kann. Eine Patientin beschwerte sich über diese Praxis bei der ifs Patientenan- waltschaft, woraufhin ein Antrag auf Überprüfung bei Gericht gestellt wurde. Das Bezirksgericht erklärte diese Vorgehensweise für unzulässig – mit der Begründung, dass der Auf- enthalt auf dem räumlich sehr be- grenzten Balkon qualitativ nicht als Recht auf Ausgang ins Freie beurteilt werden könne. Unmittelbare Einbindung der ifs Patientenanwaltschaft in die ärztliche Aufnahme- und Zwangssituation Ein zentrales Anliegen des im Jahr 2016 durchgeführten Patientenrates war der Wunsch, noch vor Behand- lungsbeginn eine Information über die Rechte als PatientIn zu erhal- ten. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass die PatientInnen die Aufklärung über die Patientenrechte noch in einemmedikamentös weit- gehend unbeeinträchtigten Zustand erhalten. Dr. Bitriol, Oberarzt der Akut Station E1, war bereit, dieses Anliegen umzu- setzen und ermöglichte es organisa- torisch, dass die ifs Patientenanwalt- schaft unverzüglich nach Verlegung bzw. Aufnahme telefonisch über die Unterbringung verständigt wurde. Im anschließenden Gespräch, entwe- der im Beisein des/der verantwortli- chen Arztes/Ärztin oder aber unter vier Augen, informierten die Patien- tenanwältInnen die PatientInnen über ihre rechtliche Situation, mit Fixierungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Untergebrachte PatientInnen* 754 725 636 715 636 638 701 Anzahl fixierte PatientInnen 169 143 116 95 109 92 86 Anzahl Fixierungen 510 377 241 173 218 202 158 Verhältnis untergebrachte zu fixierten PatientInnen 22% 20% 18% 13% 17% 14% 13% *gemeldete Unterbringungen von den entsprechenden Stationen 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2011 2013 2014 2017 2012 2015 2016 Vergleich untergebrachte zu fixierten Patienten

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0