jahresbericht verein 2017
4 Jahresbericht 2017 schaften, für die es zukünftig andere Vertretungsformen geben wird, kom- pensiert wird. Es ist zu befürchten, dass weniger Zeit und Geld für die Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenver- tretungen vorhanden sein werden. Doch gute und wichtige Neuerungen dürfen schlussendlich nicht zu Las- ten derer umgesetzt werden, die eine gesetzliche Vertretung benötigen. Es kann und darf nicht sein, dass Betrof- fene aufgrund von fehlenden finanzi- ellen Mitteln keine professionelle Ver- einserwachsenenvertreter zur Seite gestellt bekommen. Ausweitung des Heimaufenthaltsgesetzes Doch nicht nur die ifs Sachwalter- schaft, sondern auch die ifs Bewoh- nervertretung sieht sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert, denn nach demGleichstellungsgrund- satz gilt das Heimaufenthaltsgesetz zukünftig auch für sonder-, heil- und sozialpädagogische Kinder- und Ju- gendwohngemeinschaften, Kinder- dörfer, Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit psychischer Er- krankung oder intellektueller Beein- trächtigung sowie Sonderschulen. Während das Gesetz klar definiert, was bei Erwachsenen als Einschrän- kung der persönlichen Freiheit zu bewerten ist, gestaltet sich die Sache bei Kindern und Jugendlichen als si- tuationsspezifisch und hochkomplex. Denn was ist als normaler pädago- gischer Alltag zu bewerten, was als Einschränkung? Gilt beispielsweise ein Ausgehverbot für einen Jugend- lichen als sinnvolle erzieherische Maßnahme oder stellt dieses eine Einschränkung der persönlichen Frei- heit dar? Wie ist die Frage in Bezug auf Handy- oder Fernsehverbot zu beantworten? Im Sinne einer guten Lösung ist die Bewohnervertretung somit gefordert, mit den Verantwortlichen der Ein- richtungen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen eine praktikable und sinnvolle Handhabung des Heim- aufenthaltsgesetzes zu entwickeln. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen, deren Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig die Erzie- hungssituation nicht zu unterlaufen. Ein beträchtlicher Fortschritt im Sinne der Betroffenen Rückblickend betrachtet ist das seit 1984 geltende Sachwalterrecht ein gutes Beispiel dafür, dass Österreich eine Idee fortschrittlich und visionär umzusetzen wusste und so zum Vor- bild für andere europäische Ländern wurde. Und wenn man ambitioniert neue Wege beschreitet, so ist man verpflichtet, nicht stehen zu bleiben, sondern die stetige Weiterentwick- lung und Verbesserung im Blick zu haben. So führte die im Zuge der UN- Behindertenrechtskonvention immer wieder geäußerte Kritik an der Sach- walterschaft zu regen Diskussionen und folglich – mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgeset- zes – zu beträchtlichen Fortschritten. Hierfür möchte ich allen am Prozess der Entwicklung des neuen Gesetzes Beteiligten ein großes Kompliment aussprechen. Wichtig ist nun dessen konsequente Umsetzung – immer im Sinne der betroffenen Menschen. Dankeschön Abschließend bedanke ich mich an dieser Stelle herzlich bei unseren Geldgebern, dem Bundesministerium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Sozialfonds sowie unseren Ko- operationspartnern, demLandeskran- kenhaus Rankweil, den Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kran- kenhäusern. Ebenso gilt mein Dank im Besonderen den haupt- und ehren- amtlichen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern der ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patienten- anwaltschaft. In guter Zusammenar- beit ist es – dank des unermüdlichen Einsatzes der MitarbeiterInnen, der Finanzierung durch unsere Geldgeber und der gelingenden Kooperation mit unseren Partnern – möglich, sich für die Wahrung der Rechte und die Stär- kung der Selbstbestimmung stark zu machen. ○ Dr. Stefan Allgäuer Obmann des Vereins ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft
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