jahresbericht verein 2017

5 ifs Sachwalterschaft In Sachen Mensch ifs Sachwalterschaft Allgemeines Mit 1. Juli 2018 tritt das Erwachse- nenschutzgesetz in Kraft. Den dies- bezüglichen einstimmigen Beschluss fasste der Nationalrat am 30. März 2017. Mit dem neuen Gesetz wird das über 30 Jahre alte Sachwalter- schaftsrecht reformiert. 2017 war so- mit das letzte Jahr, in welchem noch ausschließlich das bislang gültige Recht der Sachwalterschaft Anwen- dung fand. Mit demWechsel der Rechtsgrundla- gen werden auch Änderungen der Be- grifflichkeiten einhergehen: Anstatt von „Sachwalterschaft“ wird zukünf- tig von „Erwachsenenvertretung“ die Rede sein und demzufolge wird die ifs Sachwalterschaft in ifs Erwachse- nenvertretung umbenannt. Bereits das seit 1984 geltende Sach- walterrecht stellt die betroffene Person in den Mittelpunkt und zielt ausschließlich darauf ab, diese vor Nachteilen zu schützen und in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Auch wenn die bestehende Rechts- lage als positiv zu bewerten ist, ist der tatsächliche Vollzug des Sachwalterrechts in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der öffentlichen Kritik geraten. Von verschiedenen Seiten wurde Sach- walterschaft zunehmend als Ein- schränkung anstatt als Hilfestellung betrachtet.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0