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Jahresbericht 2018 12 für Vorarlberg seit 01.07.2018 auch eine jener Institutionen, die zur Registrierung im ÖZVV berechtigt ist. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden insgesamt 101 Registrierun- gen vorgenommen: Es wurden u. a. die Errichtung von 61 gesetzlichen und 29 gewählten Erwachsenen- vertretungen sowie 7 positive und 1 negative Erwachsenenvertreter- Verfügungen registriert. Beratungen, Schulungen und Vorträge Psychosoziale Einrichtungen und An- gehörige werden mit gezielter Öffent- lichkeitsarbeit über die Erwachsenen- vertretung sowie deren Alternativen aufgeklärt, damit Erwachsenenver- tretungen nur in unbedingt notwen- digen Fällen eingerichtet werden. Selbstverständlich wurden in den Schulungen und Vorträgen auch das neue Erwachsenenschutzgesetz vor- gestellt und Kenntnisse zu den vier Vertretungsformen des Erwachsenen- schutzgesetzes – Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertre- tung – vermittelt. Beratungen Die Dokumentation des vergange- nen Jahres beinhaltet insgesamt 694 Beratungen . Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der doku- mentierten Beratungen somit um rund 73 Prozent gestiegen . Diese beachtliche Steigerung erklärt sich selbstredend aus dem erhöhten Informationsbedarf im Zusammen- hang mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes. Übersicht Beratungen 2008 bis 2018 Vorträge Die ifs Erwachsenenvertretung in- formierte im Jahr 2018 in insgesamt 29 Vorträgen über die Themen Vor- sorgevollmacht, gewählte/gesetzli- che/gerichtliche Erwachsenenvertre- tung sowie ganz allgemein über das neue Erwachsenenschutzgesetz. Schulungen Der Kurs „Anleitung für Sachwalter Innen“ bzw. mittlerweile „Anleitung für ErwachsenenvertreterInnen“ wird seit 1999 angeboten. In dessen Rahmen vermitteln ReferentInnen der ifs Erwachsenenvertretung Kenntnisse zu den Themen „Recht- liche Grundlagen“ und „Praxisanlei- tung“. An je zwei Abenden wird die- ser Kurs im Frühjahr und imHerbst jeweils in Dornbirn und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursaben- den pro Halbjahr – durchgeführt. Dieses Angebot richtet sich insbe- sondere an gewählte/gesetzliche/ge- richtliche ErwachsenenvertreterIn- nen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 47 Personen daran teil. Fachaufsicht/Regionalleitung Die ifs Erwachsenenvertretung hat entsprechend dem Auftrag des Bun- desministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein Fachaufsichtskonzept ausgear- beitet. Dieses wurde im Herbst 2014 vom Bundesministerium für Justiz genehmigt und in Kraft gesetzt und hat sich mittlerweile in der Praxis bewährt. Die ifs-interne Kontrolle der Pfleg- schaftsberichte im Sinne eines qualifizierten Vier-Augen-Prinzips stellt im Fachbereich „Erwachsenen- vertretung-Classic“ ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit dar. Die zuständige „Regionalleitung“ kontrolliert die Pflegschaftsberichte hauptberufli- cher MitarbeiterInnen und seit 1. Juli Beratung insgesamt AnregerInnen-Beratung EV-Beratungen Übersicht Beratungen 2008 bis 2018
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