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Jahresbericht 2018 14 besondere gilt es, selbst gewählten Vertretungsformen einen breiten Anwendungsbereich einzuräumen, was mit der Einführung der „ge- wählten Erwachsenenvertretung“ gewährleistet wird. Des Weiteren soll mit der Einrichtung einer Vertretung nicht automatisch ein Entzug der Ge- schäftsfähigkeit einhergehen. Begrüßenswerterweise wurden auch neue und zeitgemäße Begriffe wie „Erwachsenenschutz“ und „Er- wachsenenschutzgesetz“ oder bei- spielsweise die Bezeichnung „einer psychischen Krankheit vergleich- bare Beeinträchtigung“ statt bisher „geistige Behinderung“ eingeführt. Gesamthaft betrachtet wird das neue Erwachsenenschutzgesetz nach Auffassung der ifs Erwach- senenvertretung den Zielen eines modernen Sachwalterschaftsrechts bzw. Erwachsenenschutzrechts und den Anforderungen der UN-Behin- dertenrechtskonvention weitgehend gerecht. In den gesamten Prozess der Vor- bereitung und Erarbeitung dieser Reform war die ifs Erwachsenenver- tretung intensiv eingebunden und beteiligte sich in zahlreichen Tagun- gen, Arbeitsgruppen und Sitzungen. Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes Mit Inkrafttreten des Erwachse- nenschutzgesetzes wurde in einem ersten Schritt eine Namensände- rung von „ifs Sachwalterschaft“ zu „ifs Erwachsenenvertretung“ vorgenommen. Für die Erwachsenenschutzver- eine – in Vorarlberg ist dies die ifs Erwachsenenvertretung – sieht das Erwachsenenschutzgesetz eine „Drehscheibenfunktion“ vor: Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die ifs Erwachsenenvertretung ins- besondere in allen neu anfallenden gerichtlichen Verfahren ein Clearing vorzunehmen. Zudem sieht der Ge- setzgeber vor, dass nunmehr drei der vier Vertretungsformen des Er- wachsenenschutzgesetzes – nämlich die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung und die gesetzliche Erwachsenenvertretung – außergerichtlich bei den Erwachse- nenschutzvereinen registriert wer- den können. Aus Kapazitätsgründen war es der ifs Erwachsenenvertre- tung aber bisher nicht möglich , auch die Registrierung von Vorsorgevoll- machten tatsächlich durchzuführen. Die ifs Erwachsenenvertretung hat sich seit der Beschlussfassung im Jahre 2017 intensiv auf die inhalt- lichen und organisatorischen Her- ausforderungen zur Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes vorbe- reitet. Die notwendigen Adaptierun- gen waren für die MitarbeiterInnen der ifs Erwachsenenvertretung durchaus anspruchsvoll und heraus- fordernd und haben das Jahr 2018 in besonderemMaße geprägt. Büroräumlichkeiten Im Zuge des Erwachsenenschutzge- setzes und den damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben für die ifs Erwachsenenvertretung erfolgte ein Ausbau der Personalkapazität. Aus diesem Grund sowie unter Einbezug der Grundsätze der „ifs Strategie 2020“ – „Bürgernähe“ und „Präven- tion“ – richtete die ifs Erwachsenen- vertretung bereits ab Jänner 2017 eine kleine Außenstelle mit zwei Arbeitsplätzen an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bludenz ein. Zudemmietete die ifs Erwachsenen- vertretung am bestehenden Standort in der Johannitergasse 6 in Feldkirch ab Dezember 2017 zusätzliche Büro- räumlichkeiten an. Des Weiteren wurde im Juni 2018 eine kleine Au- ßenstelle mit einem Arbeitsplatz an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bregenz eingerichtet. Somit kann die ifs Erwachsenen- vertretung in allen vier Bezirks- hauptstädten in Vorarlberg nieder- schwellig und räumlich nahe die Registrierung von gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretun- gen anbieten. Ressourcen Zur Erfüllung der neu hinzukom- menden Aufgaben sind entspre- chende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Mit den dem Bundesmi- nisterium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz für die ifs Erwachsenenvertretung zur Verfü- gung stehenden finanziellen Mitteln ist es leider nicht möglich, ausrei- chend Personal einzustellen, um die im Zuge des Erwachsenenschutz- gesetzes neu anfallenden Aufgaben vollumfänglich umsetzen zu können. So muss derzeit leider von der Regis- trierung von Vorsorgevollmachten Abstand genommen werden.

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