jb_verein_ev_pa_bv_18

Jahresbericht 2018 16 Allgemeines Auf Grundlage des Unterbringungs- gesetzes (UbG) ist die ifs Patienten- anwaltschaft seit dem Jahr 1991 als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Dabei stellt die Vertretung von PatientInnen, die im psychiatrischen Krankenhaus in einem Zwangskon- text behandelt bzw. betreut werden, die zentrale Aufgabe der ifs Patien- tenanwältInnen dar. Gemäß dem UbG ist ein Freiheits- entzug nur dann zulässig, wenn eine akute psychische Erkrankung vorliegt, eine ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung ge- geben ist und andere Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr angewendet werden können. Bei Einschränkungen der persönli- chen Freiheit und der Durchführung von Zwangsmaßnahmen im psychia- trischen Krankenhaus muss das Ge- richt diese Maßnahmen überprüfen. Dabei übernimmt die ifs Patienten- anwaltschaft im gerichtlichen Über- prüfungsverfahren die parteiliche Vertretung der betroffenen Patien- tinnen und Patienten. Zudem setzen sich die ifs PatientenanwältInnen direkt vor Ort im psychiatrischen Krankenhaus für die Rechte der Betroffenen ein, indem sie für gelin- dere Maßnahmen eintreten und die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten soweit wie möglich stärken. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2018 vertrat die ifs Patien- tenanwaltschaft insgesamt 1.232 Patientinnen und Patienten im Un- terbringungsverfahren (1178 neue UB-Zahlen plus 54 untergebrachte PatientInnen aus 2017). Nach einer Zeit mit relativ stabilen UB-Zahlen in der Höhe von ca. 1.000 Unterbringun- gen pro Jahr entspricht dies im Ver- gleich zu den Jahren 2014 und 2015 ei- ner Steigerung um durchschnittlich 17 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Zahlen der Unterbringun- gen um rund 7 Prozent. Trotz des deutlichen Anstiegs an Unterbringungen ist die Anzahl an Mehrfachaufenthalten in etwa gleich hoch geblieben. Somit kann der Anstieg an Unterbringungen in den letzten beiden Jahren nicht auf zunehmende Mehrfachaufenthalte oder die oft beschriebene „Drehtür- psychiatrie“ zurückgeführt werden. ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0