jb_verein_ev_pa_bv_18

17 ifs Patientenanwaltschaft Dauer der Unterbringung Die Dauer der Unterbringungen wird nach wie vor immer kürzer. Im Jahr 2018 konnte in 42 Prozent der Fälle die Unterbringung schon nach vier Tagen aufgehoben werden (im Jahr 2002 waren es lediglich 23 Prozent). Nach 18 Tagen waren wie bereits im Jahr 2017 nur noch 21 Prozent der Unterbringungen weiterhin aufrecht . Diese Entwicklung hat zur Folge, dass die nach dem UbG untergebrachten PatientInnen nach einem kurzen Aufenthalt im LKH Rankweil entlassen werden und oft unmittelbar nach dem stationären Aufenthalt eine sozialpsychiatrische Betreuung und Behandlung oder eine Unterstützung durch verschiedenste Pflegedienste benötigten. Gerichtstermine Entsprechend dem Anstieg an Un- terbringungen wurden im Jahr 2018 auch mehr Gerichtstermine zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 2016 entspricht dies einem Anstieg um 22 Prozent . Verlängerung der Unterbringung Seit der Novelle des UbG im Jahr 2010 kann eine Unterbringung nach § 32a verlängert werden, wenn die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Wiederaufnahme durch einen länge- ren Aufenthalt wesentlich reduziert werden kann. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde von dieser Möglich- keit vermehrt Gebrauch gemacht. Verglichen mit den gesamten Unter- bringungen ist lediglich in 4 Prozent der Fälle eine Verlängerung bean- tragt worden. Anzahl der Unterbringungen pro Person 2015 2016 2017 2018 1 583 581 636 662 2 106 113 103 114 3 35 30 36 32 4 11 8 10 12 5 3 6 5 6 mehr als 5 8 3 8 9 Anzahl der Unterbringungen 2014 2015 2016 2017 2018 (01.01. bis 31.12.) 995 1012 978 1094 1178 Gerichtstermine 2015 2016 2017 2018 Erstanhörung 632 588 702 757 Tagsatzung 305 318 312 347 Gerichtstermine gesamt 937 906 1014 1104 Tage Tage Tage über Jahr bis Tage Tag Tage Tage Tage bis Monate bis Monate bis Jahr Dauer der Unterbringung Anzahl beantragter Verlängerungen 2015 2016 2017 2018 30 31 32 47

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0