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23 ifs Patientenanwaltschaft gen bei gleichbleibender Begründung (meist Sturzgefahr) kritisiert hat. Es stellt sich nun die Frage, ob durch diesen zusätzlichen forma- len Aufwand einer unverzüglichen Meldepflicht jeder einzelnen Fixie- rungsmaßnahme die Anzahl der Fixierungen zurückgegangen ist. Die Auswertung unserer Dokumentation kann aber nicht alle Fixierungs- maßnahmen insgesamt darstellen, sondern lediglich wie viele unterge- brachte PatientInnen im Zuge ihres Aufenthaltes zumindest einmal fi- xiert wurden. Trotz insgesamt gestiegener Unter- bringungszahlen im gerontopsychi- atrischen Bereich von 321 Unterbrin- gungen im Jahr 2017 auf nunmehr 357 Unterbringungen (Steigerung um 11 Prozent) blieb die Anzahl der PatientInnen , welche zumindest ein- mal fixiert wurden, praktisch gleich . Auffallend ist dabei, dass der Anteil an fixierten PatientInnen auf den Stationen M2 und F0 deutlich rück- läufig und auf der Station M1 um eine PatientIn gestiegen ist. Räumlich beengte Situation auf der Akutstation E1 Seit Anfang des Jahres 2018 sah sich die Akutstation E1 immer wieder mit Überbelegungen konfrontiert, was dazu führte, dass Gangbetten aufgestellt werden mussten. Von Mai bis August 2018 kam es zu wöchentli- chen Überbelegungen mit ein bis drei Gangbetten. Vor allem auf der Män- nerseite ist die räumliche Situation durch die zusätzlich angebrachte Türe für den Forensik-Bereich noch beengter. Während der Hitzewelle im vergangenen Sommer gestaltete sich die Situation als noch schwieri- ger. Es gibt keine Klimaanlage und nur wenige Rückzugmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten. Dazu kommen die hygienischen Ver- hältnisse : Die WC-Anlage ist veraltet, imMännerbereich gibt es lediglich zwei Toiletten für 8 Patienten (ohne Überbelegung), eine Dusche mit Plastikvorhang und zwei Waschbe- cken. Gerade amMorgen, wenn alle Patienten die WC-Anlage aufsuchen oder ihre Grundpflege beimWasch- becken durchführen wollen, kommt es aufgrund ihres krankheitsbedingt labilen Zustandes vermehrt zu ag- gressiven verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen, was insge- samt mit ein Grund für die wieder ge- stiegenen Fixierungsmaßnahmen ist. Von allen Beteiligten – sowohl von den Patientinnen und Patienten als auch vom Team der Station E1 – wird die Situation als untragbar und sehr belastend erlebt. Zudem ist bei Überbelegung mit Gangbetten ein schnelles Handeln und Eingreifen nicht mehr möglich. In solchen Situationen kann kein funktionierendes Notfallmanage- ment durchgeführt werden. Auch sind bei einem eventuell auftreten- den Brand die Fluchtwege nicht frei. In § 19 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sind die Anforderungen an Fluchtwege genau definiert wor- den. Die Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder in der Mindestbreite eingeengt werden und nicht durch Gegenstände, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können, begrenzt sein. Durch die räumlichen Bedingungen ist eine angemessene Behandlung und Betreuung nicht mehr durchführbar und für die Pa- tientinnen und Patienten insbeson- dere bei Überbelegungen menschen- unwürdig und gefährlich . Beschränkungen der Kontakte mit der Außenwelt gem. § 34 sowie Beschränkungen sonstiger Rechte gem. § 34a UbG Auch anderweitige Beschränkungs- maßnahmen greifen in die Per- sönlichkeits- und Freiheitsrechte der PatientInnen ein. Dazu zählen die Beschränkung des Rechts auf Ausgang ins Freie, der Entzug der Privatkleidung sowie persönlicher Gegenstände, das Tragen einer Fuß- fessel oder eine Beschränkung der Kontakte nach außen (Besuche und Telefonate). Neben dem Anbringen einer Fuß- fessel bzw. eines Weglaufschutzes – überwiegend bei mobilen, verwirrten PatientInnen der Gerontopsychiatrie 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Besuch/Telefon 15 15 7 13 16 5 Privatkleidung 106 165 140 154 165 107 Persönliche Gegenstände 8 12 9 4 3 7 Fußfessel/Weglaufschutz 174 189 196 178 178 208 Ausgang 91 160 136 149 136 70 Gesamt 393 541 488 498 498 397

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