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Jahresbericht 2018 26 vertreterInnen einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbeschränkung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Unter Beiziehung eines Sach- verständigen entscheidet dieses, ob die Maßnahme zulässig oder unzu- lässig ist. Bei Unzulässigkeit ist die Beschränkung sofort aufzuheben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Bewohnervertretung vertrat im Jahr 2018 insgesamt 906 KlientIn- nen bei 1.567 freiheitsbeschränken- den Maßnahmen gegen oder ohne ih- ren Willen sowie bei 105 Maßnahmen auf Wunsch entscheidungsfähiger KlientInnen. Von den 906 KlientIn- nen wurden 389 in Pflegeheimen, 174 in Behinderteneinrichtungen, 237 in Akutkrankenhäusern, 105 in Ein- richtungen für Minderjährige und 1 in einer Tagesbetreuung betreut. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 8 Prozent , wobei aus Pflegeheimen etwas mehr, aus Behinderteneinrichtungen etwas weniger und aus Krankenhäusern nahezu 50 Prozent weniger Frei- heitsbeschränkungen neu gemeldet wurden. Die vier ifs BewohnervertreterIn- nen Mag. Sarah Kammerer, Brigitte Kepplinger, MA, Dr. Herbert Spiess und Dr. Karl Stürz absolvierten ins- gesamt 1.138 Erstüberprüfungen bei neuen KlientInnen. Altersstruktur Während in Pflegeheimen die Hochbetagten – der Widmung ent- sprechend – die weitaus größte Be- wohnergruppe darstellen, leben in Behinderteneinrichtungen vor allem junge Erwachsene. Die Hochbetagten zählen auch in den Krankenanstal- ten-Abteilungen zu der am stärksten vertretenen Patientengruppe, bei der Freiheitsbeschränkungen ange- ordnet werden. In Einrichtungen für Minderjährige sind alle BewohnerIn- nen unter 18 Jahre alt. Geschlechterverteilung In Alters- und Pflegeheimen über- wiegt der Anteil an Frauen, in Kran- kenanstalten jener an Männern. Recht ausgewogen zeigt sich die Ge- schlechterverteilung bei Personen, die in Behinderteneinrichtungen in ihrer Freiheit beschränkt werden. In Einrichtungen für Minderjährige sind männliche Kinder und Jugendli- che auffallend stark vertreten. Art der Beschränkungsmaßnahmen In Pflegeheimen stellten medika- mentöse Sedierungen 2018 die häu- figste Art von Freiheitsbeschränkun- gen gegen oder ohne den Willen der BewohnerInnen dar. Über viele Jahre waren dort Bettgitter am Pflegebett die häufigste Beschränkungsmaß- nahme, doch deren Anwendung hat kontinuierlich abgenommen. Von den im Jahr 2018 insgesamt 128 Fixierun- gen mit Bettgittern wurden allein 48 auf Wunsch entscheidungsfähiger bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre < bis Jahre < Altersstruktur in Pflegeheimen bis Jahre bis Jahre und darüber < bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre < Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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