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Jahresbericht 2018 28 in absoluten Zahlen, sondern vor allem Freiheitsbeschränkungen, die nicht in den Geltungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes fallen, um nahezu 50 Prozent zurückgegangen. Bis zur Einführung der neuen Do- kumentation gab es unzählige Zwei- felsfälle. Nun müssen die ÄrztInnen entscheiden, ob die Beschränkung ausschließlich aufgrund einer vorü- bergehenden behandlungsbedingten Verwirrtheit angeordnet wird (somit keine Geltung des Heimaufenthalts- gesetz) oder aufgrund einer dauer- haften psychischen Krankheit bzw. geistigen Beeinträchtigung (nur bei diesen PatientInnen ist das Heim- aufenthaltsgesetz anzuwenden). Insofern hat sich die Umstellung durchaus bewährt, wobei diese deut- liche Reduktion der Meldungen über- rascht hat. Auf einigen Abteilungen haben die BewohnervertreterInnen nachgefragt und die ärztlichen Einschätzungen erscheinen doch meistens nachvollziehbar. In man- chen Abteilungen ist die neuerliche Schärfung des Bewusstseins not- wendig gewesen, in anderen wiede- rum eine Fortbildung zum Umgang mit dem neuen Dokumentations- und Meldeformular. Einrichtungen für Minderjährige stellen seit 1. Juli 2018 eine völlig neue Einrichtungskategorie dar. Insofern ist es auch für die ifs Bewohnerver- tretung interessant, welche Maßnah- men am häufigsten gemeldet worden sind. Beschränkungen beim Sitzen an Kindern und Jugendlichen mit ko- gnitiver und körperlicher Beeinträch- tigung sind die häufigste Maßnahme, gefolgt von körperlichem Festhalten bei Gefahren im Straßenverkehr oder bei Fremdgefährdung wegen Aggres- sionsdurchbrüchen. An dritter Stelle rangieren Bettgitter an Pflegebetten bzw. Therapieliegen. Verschlossene Zimmertüren bzw. das Verstellen von Ausgängen durch Betreuungsperso- nen oder sedierende Medikation sind nur ganz selten gemeldet worden.

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