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3 Der Verein | Vorwort Für mehr Selbstbestimmung Vorwort der Vereinsobfrau Das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen der Veränderung, denn mit Inkrafttreten des neuen Erwach- senenschutzgesetzes im Juli 2018 gingen umfassende Neuerungen einher. Dabei richtete sich der Fokus stets auf die Stärkung der Selbstbe- stimmung, Autonomie und Entschei- dungsfreiheit der Betroffenen. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt – ganz im Sinne der Inklusion und Partizipation – eine umfas- sende Reform des bislang geltenden Sachwalterrechts dar und erweitert die Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und selbstbestimmten Ent- scheidung. Nun gibt es – je nachdem wie stark die Entscheidungsfähigkeit der jeweiligen Person eingeschränkt ist – vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung. Ein Clearingver- fahren sowie periodische Erneue- rungsverfahren für alle bestehenden gerichtlichen Vertretungen sind gesetzlich verpflichtend. Zusätzlich kommt den Erwachsenenschutz- vereinen die Aufgabe als regionale Registrierstellen für die Vorsorge- vollmacht sowie die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung zu. Des Weiteren wurde der Zustän- digkeitsbereich der ifs Bewohner- vertretung auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger ausgedehnt. Die erweiterten und neuen Aufga- ben bringen einen beträchtlichen Mehraufwand mit sich, der mit den bestehenden finanziellen Mitteln und Kapazitäten leider nicht zur Gänze abgedeckt werden kann. So war es der ifs Erwachsenenvertretung beispiels- weise bislang nicht möglich, die Re- gistrierung von Vorsorgevollmachten durchzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass hier – im Sinne unserer KlientIn- nen – Lösungen gefunden werden. Eine weitere Veränderung voll- zog sich im Vorstand des Vereins. Dr. Stefan Allgäuer verabschiedete sich mit Ende des vergangenen Jah- res in die Pension und legte im Zuge dessen auch sein Amt als Obmann nieder. Mich freut es, dass ich dieses Amt mit Beginn des Jahres 2019 über- nehmen durfte. Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen weiß ich, welch hohe Bedeutung gerade der Unterstützung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder psychischer Krankheit zukommt und welch zentraler Stellenwert der Wah- rung der Menschenwürde zukommt. Ohne die Unterstützung unserer Geldgeber wäre es uns nicht möglich, uns für die Autonomie und Selbstbe- stimmung unserer KlientInnen stark zu machen. Deshalb gilt mein Dank dem Bundesministerium für Verfas- sung, Reformen, Deregulierung und Justiz, dem Land Vorarlberg sowie dem Sozialfonds. Gedankt sei zu- dem unseren Systempartnern, dem Landeskrankenhaus Rankweil, den Pflegeheimen, Behinderteneinrich- tungen, Krankenhäusern sowie den Einrichtungen zur Pflege und Erzie- hung von Minderjährigen. In unserer schnelllebigen und kom- plexen Gesellschaft brauchen wir Menschen, die sich für andere Zeit nehmen, für diese einstehen und sich für deren Wohl einsetzen. Deshalb möchte ich mich ganz besonders bei allen haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der ifs Erwachse- nenvertretung, Patientenanwalt- schaft und Bewohnervertretung bedanken. Deren persönlicher und unermüdlicher Einsatz stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung unserer KlientInnen. ○ Mag.Dr. Martina Gasser, MBA Obfrau des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung
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