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35 Facts Der Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung wird finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und einem Zuschuss des Sozialfonds Vorarlberg. ifs Erwachsenen- vertretung Menschen, die mit einer kognitiven Beeinträchtigung, einer psychischen Krankheit oder Demenz leben, fällt es oft schwer, mit wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten al- leine zurechtzukommen. ErwachsenenvertreterInnen ver- treten Betroffene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die so- ziale Betreuung. Den Auftrag erteilt das jeweilige Bezirksgericht. Die ifs Erwachsenenvertretung über- nimmt die gesetzliche Vertretung, wenn keine geeigneten Angehörigen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. ifs Erwachsenenvertretung Dornbirn Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 05-1755-590 Fax 05-1755-9590 erwachsenenvertretung@ifs.at ifs Erwachsenenvertretung Feldkirch Johannitergasse 6 6800 Feldkirch Telefon 05-1755-591 Fax 05-1755-9591 erwachsenenvertretung@ifs.at ifs Patienten­ anwaltschaft Die ifs Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG). Nach dem UbG ist es deren Auftrag, Pati- entInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden oder dort Zwangsmaßnahmen unter- liegen, parteilich zu vertreten. „Un- terbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfü- gungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung Rechte von PatientInnen eingeschränkt werden. Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage ohne langwieriges Aktenverfahren. Die Zwangssituation soll für die Betroffenen durch Vertretung vor Ort so rasch als möglich aufgehoben werden. ifs Patientenanwaltschaft Valdunastraße 16 6830 Rankweil Telefon 05522-403-4040 Fax 05522-403-6513 ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at ifs Bewohner­ vertretung Seit Juli 2005 regelt das Heimauf- enthaltsgesetz den Umgang mit frei- heitsbeschränkenden Maßnahmen. Immer wenn im Pflegeheim, in einer Behinderteneinrichtung, im Kran- kenhaus oder in einer Einrichtung zur Pflege und Erziehung Minder- jähriger eine freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wird, muss die ifs Bewohnervertretung benach- richtigt werden. Gemeinsammit dem Betreuungsteam suchen die Bewoh- nervertreterInnen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinbaren ist. Die ifs Bewohnervertretung ist eine unabhängige Einrichtung, deren Leistungen kostenlos sind. Vorder- gründiges Anliegen ist die Schärfung des Bewusstseins für sanfte Alter- nativen – beim Betreuungsteam, bei den Angehörigen und in der Gesellschaft. ifs Bewohnervertretung Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 05-1755-590 Fax 05-1755-9595 bewohnervertretung@ifs.at Wissenswertes Ein Verein, drei Fachbereiche

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