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4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch Jahresbericht 2018 Allgemeines Am 1. Juli 2018 trat das Erwach- senenschutzgesetz in Kraft und damit wurde das über 30 Jahre alte Recht der Sachwalterschaft reformiert. Grundlage hierfür war der am 30. März 2017 einstimmig gefasste entsprechende Beschluss des Nationalrats. Somit fand in der ersten Hälfte des Jahres 2018 noch das Recht der Sachwalterschaft, in der zweiten Jahreshälfte bereits das Recht des Erwachsenenschutzgeset- zes Anwendung. Mit demWechsel der Rechtsgrund- lage ging auch eine Änderung der Begrifflichkeiten einher: Wurde vormals von „Sachwalterschaft“ gesprochen, so lautet die korrekte Bezeichnung nun „Erwachsenen- vertretung“ und demzufolge wurde die „ifs Sachwalterschaft“ mit 1. Juli 2018 in „ifs Erwachsenenvertretung“ umbenannt. Das Sachwalterrecht war 1984 in Kraft getreten und hatte bereits damals die betroffene Person in den Mittelpunkt gestellt. Ausschließli- ches Ziel war es, diese vor Nachteilen zu schützen und in ihrer Selbstbe- stimmung zu stärken. 2008 ratifizierte Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Diese sieht die gleichbe- rechtigte Rechts- und Handlungs-

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