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7 ifs Erwachsenenvertretung und RechtsanwältInnen auf das in seiner Wirkung erfolgreiche Clearing und die damit verbundene frühzei- tige Steuerung der künftigen Vertre- tungsperson zurück. In 25 Fällen gelang es, eine Einstel- lung des Verfahrens oder eine Been- digung der Erwachsenenvertretung zu erreichen. Zum 31.12.2018 wurden insgesamt 610 KlientInnen vertre- ten, davon 300 durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen . Die ifs Erwachsenenvertretung lehnt grundsätzlich keine Fälle allein aus Kapazitätsgründen ab und kann den Vorarlberger Gerichten somit ein bedarfsdeckendes Angebot machen. Im Zuständigkeitsbereich der Stelle Feldkirch konnte dieser Grundsatz wie üblich eingehalten werden. Hin- gegen musste im Zuständigkeitsbe- reich der Stelle Dornbirn entgegen der langjährigen Praxis ab 26.04.2018 die Übernahme von Erwachsenen- vertretungen aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, da im zweiten Quartal 2018 drei MitarbeiterInnen nahezu zeitgleich ausgeschieden waren. Nach Stabilisierung der Per- sonalsituation wurde seit Ende Ok- tober 2018 auch im Bereich der Stelle Dornbirn wieder in keinem einzigen Fall die Übernahme aus Kapazitäts- gründen abgelehnt. Mit 30 Prozent (zuletzt erhoben per 01.07.2018) hat die ifs Erwachsenenvertretung somit auch einen relativ hohen Anteil an allen gerichtlichen Erwachsenenver- tretungen in Vorarlberg. Gerichtliche Anfragen zu Übernahme/Clearing Die fünf Vorarlberger Bezirksge- richte übermittelten im Jahr 2018 ins- gesamt 465 Fälle an die ifs Erwachse- nenvertretung – mit dem Ersuchen, entweder direkt die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu überneh- men oder ein Clearing durchzufüh- ren. Eine direkte Übernahme, ohne ein Clearing durchzuführen, erfolgte in 1 Fall , in 15 Fällen eine direkte Ab- lehnung bzw. Zurücklegung des Clea- ringauftrags, insbesondere da die betroffene Person zwischenzeitlich verstorben war. KlientInnenbezogene Auswertung der Dokumentation der gerichtli- chen Erwachsenenvertretung Die Dokumentation umfasst alle Fälle, für die 2018 die ifs Erwachse- nenvertretung als gerichtliche Er- wachsenenvertreterin bestellt war. Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Anzahl der betreuten KlientInnen im Berichtsjahr (Ge- samtzahl 2018: 689 KlientInnen , Neu- bestellungen 2018: 65 KlientInnen ). Altersstruktur der gerichtlichen Erwachsenenvertretung Der Anteil an hochbetagten Klient­ Innen beträgt – entgegen häufiger Annahmen – lediglich 23 Prozent, weitere 15 Prozent sind zwischen 65 und 74 Jahre alt. Insgesamt 62 Pro- zent und damit der größte Teil der Übersicht der Anfragen der Gerichte 2008 bis 2018 Gerichtliche Anfragen 2017 2018 Anfragen insgesamt 354 465 +31,36% Direkte Übernahmen 3 1 Direkte Ablehnungen 12 15* * in 10 Fällen wegen Ablebens der betroffenen Person, in den 5 anderen Fällen wegen Entscheidung des Gerichts

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