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Jahresbericht 2019 10 59 Prozent der Fälle eine psychische Erkrankung oder eine Mehrfacher- krankung. Eine diagnostizierte Demenzerkrankung liegt nur bei 13 Prozent der Klient*innen vor. Aufgabenbereiche der gerichtlichen Erwachsenenvertretung Der Aufgabenbereich für jede ein- zelne (vorerst endgültige) gerichtli- che Erwachsenenvertretung wird in einem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts beschrieben. 2019 gab es noch in 5,45 Prozent aller Fälle eine Erwachsenenvertretung für „alle Angelegenheiten“. Diese Art der Vertretung ist seit Inkrafttreten des „Erwachsenenschutzgesetzes neu“ nicht mehr zulässig und wird es spä- testens im Zuge der Erneuerungsver- fahren nicht mehr geben. Ehrenamtliche oder hauptberuf- liche Vertretung (einschließlich Verfahren) Per 31.12.2019 wurden 52 Prozent der Klient*innen von hauptberuflichen und 48 Prozent von ehrenamtlichen ifs Erwachsenenvertreter*innen vertreten. Dies verdeutlicht, dass ehrenamtliche Erwachsenen­ vertreter*innen weiterhin eine ganz wesentliche Stütze der ifs Erwachse- nenvertretung darstellen. Clearing/Abklärung Die fünf Vorarlberger Bezirksge- richte übermittelten im vergangenen Jahr insgesamt 479 Fälle zur Durch- führung eines Clearings an die ifs Er- wachsenenvertretung. Im Vergleich zu 2018 entspricht dies einer leichten Steigerung um rund 3 Prozent . Von den im Jahr 2019 insgesamt 463 neu durchgeführten Clearingverfah- ren wurden 405 mit einem Clearing- bericht abgeschlossen. In 60 Fällen bzw. in 13 Prozent aller erledigten Clearingaufträge konnte von der ifs Erwachsenenvertretung gleich selbst die Registrierung ei- ner gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV vorgenommen werden, sodass kein ausführlicher Clearingbericht (in Langform) notwendig war. In rund 50 Prozent der abgeschlos- senen Clearings – mit ausführlichem Clearingbericht oder gekürztem Clearingbericht bei unmittelbarer Registrierung durch die ifs Erwach- senenvertretung – wurde die Einstel- lung des gerichtlichen Verfahrens empfohlen. Dieses Ergebnis bestätigt deutlich, dass die Durchführung von Clearings (allenfalls mit gleich anschließender Registrierung im ÖZVV) wesentlich zu einer Reduk- tion der Zahl an gerichtlichen Er- wachsenenvertretungen beiträgt. Die Fortsetzung des Verfahrens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden gerichtlichen Erwach- senenvertretung wurde in den restli- chen 50 Prozent der Fälle empfohlen. Da weder eine tragfähige „Alter

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