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13 ifs Erwachsenenvertretung Schulungen Seit 1999 wird der Kurs „Anleitung für Erwachsenenvertreter*innen“ angeboten, in dessen Rahmen Referent*innen der ifs Erwachse- nenvertretung Kenntnisse zu den Themen „Rechtliche Grundlagen“ und „Praxisanleitung“ vermitteln. Im Frühjahr und Herbst wird dieser Kurs an je zwei Abenden jeweils in Dornbirn und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursabenden pro Halbjahr – durchgeführt. Dabei rich- tet sich dieses Angebot insbesondere an gewählte/gesetzliche/gerichtli- che Erwachsenenvertreter*innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. 2019 nahmen insge- samt 35 Personen daran teil. Fachaufsicht/Regionalleitung Die ifs-interne Kontrolle der Pfleg- schaftsberichte im Sinne eines qualifizierten Vier-Augen-Prinzips stellt im Fachbereich „Erwachsenen- vertretung-Classic“ ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit dar. Die zuständige Regionalleitung kontrolliert die Pflegschaftsberichte der haupt- beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die mit 1. Juli 2018 eingerichtete Funktion der Regionalleitung wird aktuell für Bregenz von Mag. Doris Schreiber, jene für Dornbirn von Mag. Veronika Öttl, jene für Feld- kirch von Philipp Hanschitz, BA, und jene für Bludenz von Mag. Michaela Reiner wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allge- meinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der Intention der UN-Behinderten- rechtskonvention sowie dem Er- wachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtli- chen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung - Notwendigkeit eines Genehmigungsvorbehalts Obgleich die ifs Erwachsenenver- tretung nunmehr in vielen Fällen von der laufenden Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist, übermittelt die ifs Erwachsenenver- tretung dem Gericht mit dem „Pfleg- schaftsbericht“ nach wie vor – ohne gesetzliche Verpflichtung – in jedem

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