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Jahresbericht 2019 14 Fall auch einen „Vermögensbericht“, dies mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz. Die von der ifs Erwachsenenver- tretung im Rahmen der „Erwachse- nenvertretung-Classic“ vertretenen Klient*innen werden von uns auf die Beschwerdemöglichkeiten hin- gewiesen, indem sie direkte und schriftliche Informationen erhalten, dass in ihrer Sache bestimmte eh- renamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter*innen für die ifs Erwach- senenvertretung tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Gespräch mit der je- weils vorgesetzten Person zu suchen. Jahresschwerpunkte Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes Für die Erwachsenenschutz­ vereine – in Vorarlberg ist dies die ifs Erwachsenenvertretung – sieht das Erwachsenenschutzgesetz eine „Drehscheibenfunktion“ vor: Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die ifs Erwachsenenvertretung insbesondere in allen neu anfal- lenden gerichtlichen Verfahren in Vorarlberg ein Clearing vorzuneh- men. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass nunmehr drei der vier Vertretungsformen des Erwachse- nenschutzgesetzes – nämlich die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung und die gesetzliche Erwachsenenvertretung – außergerichtlich bei den Erwachse- nenschutzvereinen registriert wer- den können. Aus Kapazitätsgründen war es der ifs Erwachsenenvertre- tung aber auch im Jahre 2019 noch nicht möglich, auch die Registrierung von Vorsorgevollmachten tatsächlich durchzuführen. Das Jahr 2019 war mit der Konsoli- dierung der Anpassungen zur Umset- zung des Erwachsenenschutzgeset- zes geprägt. Die internen Standards zu den Bereichen Erwachsenenver- tretung-Classic, Clearing und insbe- sondere Registrierung mussten lau- fend den zunehmenden praktischen Erfahrungen angepasst werden. Büroräumlichkeiten Im Zuge der Einführung des Er- wachsenenschutzgesetzes und aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben erfolgte in der ifs Erwachsenenvertretung ein Ausbau der Personalkapazität. Aus diesem Grund sowie in Beachtung des ifs Grundsatzes, möglichst bürgernah und damit regional gut erreichbar zu agieren, richtete die ifs Erwachsenenvertretung ab Jän- ner 2017 eine kleine Außenstelle mit zwei Arbeitsplätzen an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bludenz und ab Juni 2018 eine kleine Außenstelle mit einem Arbeitsplatz an der bestehenden ifs Beratungs- stelle in Bregenz ein. Am bestehen- den Standort in der Johannitergasse 6 in Feldkirch mietete die ifs Er- wachsenenvertretung ab Dezember 2017 zusätzliche Büroräumlichkeiten an. Im Sommer 2019 erweiterte die ifs Erwachsenenvertretung die Au- ßenstelle Bludenz auf vier Arbeits- plätze. Zudem wurde im Herbst 2019 die Stelle Poststraße 2 in Dornbirn – aufgrund der räumlich besonders beengten Situation – um einen wei- teren Arbeitsplatz im darunter lie- genden Stockwerk ergänzt. Die ifs Erwachsenenvertretung ist daher in der Lage, in allen vier Bezirkshauptstädten in Vorarlberg niederschwellig und räumlich nahe die Registrierung von gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenver- tretungen anzubieten. Ressourcen Um die durch das Erwachsenen- schutzgesetz neu hinzugekommenen Aufgaben zu erfüllen, sind entspre- chende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Mit den dem Justizmi- nisterium für die ifs Erwachsenen- vertretung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist es leider nicht möglich, ausreichend Personal ein- zustellen, um diese neu angefallenen Aufgaben vollumfänglich umsetzen zu können. So musste auch im Jahre 2019 leider von der Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmach- ten Abstand genommen werden. Herbstfest der ifs Erwachsenenvertretung Am 4. Oktober 2019 fand das alljährli- che Herbstfest der ifs Erwachsenen- vertretung statt. Landtagspräsident Mag. Harald Sonderegger, Vereins­ obfrau und ifs Geschäftsführerin Dr. Martina Gasser und der Leiter der ifs Erwachsenenvertretung Mag. Günter Nägele konnten 93 Perso- nen begrüßen. Nach einer Führung durch das Zentrum von Vaduz an- lässlich des Jubiläums „300 Jahre Fürstentum Liechtenstein“ bot ein

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