jb_verein_ev_pa_bv_19

Jahresbericht 2019 16 Allgemeines Zentrale Aufgabe der ifs Patienten- anwaltschaft ist die Vertretung von Patient*innen, die ins psychiatrische Krankenhaus eingewiesen oder in ei- nem Zwangskontext behandelt bzw. betreut werden. Eine Zwangseinwei- sung oder eine Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz ist nur dann zulässig, - wenn eine akute psychische Erkran- kung vorliegt, - eine ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung gegeben ist und - andere Behandlungs- und Betreu- ungsmöglichkeiten nicht mehr an- gewendet werden können. Sind Beschränkungen der persön- lichen Freiheit und die Durchfüh- rung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Krankenhaus trotzdem notwendig, muss die ifs Patientenanwaltschaft unverzüglich informiert und diese Maßnahmen vom Gericht überprüft werden. Im gerichtlichen Überprüfungsverfah- ren übernimmt die ifs Patientenan- waltschaft die parteiliche Vertretung der betroffenen Patientinnen und Patienten. Es gilt aber, die Rechte der Patient*innen nicht nur im gerichtli- chen Verfahren zu vertreten. Die ifs Patientenanwält*innen setzen sich in Zwangssituationen auch direkt vor Ort im psychiatrischen Krankenhaus für die Rechte der Betroffenen ein, indem sie für gelindere Maßnahmen eintreten und die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten so- weit wie möglich stärken. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Patientenanwaltschaft ver- trat im Jahr 2019 insgesamt 1.212 Patientinnen und Patienten im Un- terbringungsverfahren (1.160 neue Unterbringungszahlen plus 52 un- tergebrachte Patient*innen aus 2018), was nahezu den Unterbringungszah- len des Jahres 2018 entspricht. Trotz des Anstiegs an Unterbringun- gen in den letzten drei Jahren ist die Anzahl an Mehrfachaufenthalten nahezu gleich hoch geblieben. Das bedeutet, dass der Anstieg an Unter- bringungszahlen nicht mit zuneh- menden Mehrfachaufenthalten oder mit der oft beschriebenen „Drehtür- psychiatrie“ in Zusammenhang ge- bracht werden kann. Dauer der Unterbringung Die Dauer der Unterbringungen ist nach wie vor kurz bemessen. Schon nach vier Tagen konnten 2019 ins- ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0