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17 ifs Patientenanwaltschaft gesamt 44 Prozent der Unterbrin- gungen – um 2 Prozent mehr als im Vorjahr – aufgehoben werden. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2002 lediglich 23 Prozent. Nach weiteren 18 Tagen waren nur noch 23 Prozent der Unterbringungen weiterhin auf- recht . In der Praxis bedeutet diese Entwicklung, dass die Patientinnen und Patienten nach einem im Sinne einer Krisenintervention kurzen stationären Aufenthalt rasch eine sozialpsychiatrische Betreuung und Behandlung oder eine Unterstützung durch verschiedenste Pflegedienste benötigten. Gerichtstermine Die Anzahl der Gerichtstermine ist im Vergleich zu 2018 leicht rückläu- fig, was mit der hohen Aufhebungs- rate innerhalb von vier Tagen und dem entsprechenden Rückgang an durchgeführten Erstanhörungen (8 Prozent) zu erklären ist. Im Ver- gleich zu den Unterbringungszahlen ist die Anzahl an Tagsatzungen nur um ein Prozent zurückgegangen. Verlängerung der Unterbringung Seit der Novelle des UbG im Jahr 2010 kann eine Unterbringung nach § 32a verlängert werden, wenn die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Wiederaufnahme durch einen länge- ren Aufenthalt wesentlich reduziert werden kann. Im Vergleich zu den Vorjahren ist im Jahr 2019 vermehrt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, häufig vor allem in der Gerontopsychiatrie, da keine al- ternativen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Anzahl der Unterbringungen pro Person 2015 2016 2017 2018 2019 1 583 581 636 662 612 2 106 113 103 114 110 3 35 30 36 32 31 4 11 8 10 12 12 5 3 6 5 6 7 mehr als 5 8 3 8 9 12 Anzahl der Unterbringungen 2015 2016 2017 2018 2019 (01.01. bis 31.12.) 1.012 978 1.094 1.178 1.160 Gerichtstermine 2015 2016 2017 2018 2019 Erstanhörung 632 588 702 757 699 Tagsatzung 305 318 312 347 326 Gerichtstermine gesamt 937 906 1014 1104 1025 Tage Tage Tage bis Tage Tag Tage Tage Tage bis Monate bis Monate bis Jahr Dauer der Unterbringung Anzahl beantragter Verlängerungen 2015 2016 2017 2018 2019 30 31 32 47 53

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