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Jahresbericht 2019 28 Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2019 vertrat die ifs Be- wohnervertretung insgesamt 915 Klient*innen bei 1.582 freiheitsbe- schränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihrenWillen sowie bei 110 Maßnahmen auf Wunsch entschei- dungsfähiger Klient*innen . Von den 915 Klient*innen wurden 387 in Pfle- geheimen, 190 in Behinderteneinrich- tungen, 199 in Akutkrankenhäusern, 136 in Einrichtungen für Minder- jährige und 3 in Tagesbetreuungen betreut. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs um 1 Prozent an Klient*innen , wobei aus Pflegeheimen etwas weniger, aus Behinderteneinrichtungen deutlich mehr, aus Krankenhäusern und Ein- richtungen für Minderjährige deut- lich weniger Freiheitsbeschränkun- gen neu gemeldet wurden. Insgesamt absolvierten die vier ifs Bewohnervertreter*innen Mag. Sarah Kammerer, Brigitte Kepplinger, MA, Dr. Herbert Spiess und Dr. Karl Stürz 978 Erstüberprüfungen bei neuen Klient*innen. Altersstruktur Der Widmung entsprechend zählen in Pflegeheimen die Hochbetagten zur weitaus größten Bewohner- gruppe und auch in den Abteilungen der Krankenanstalten stellen die Über-75-Jährigen die am stärksten vertretene Patientengruppe dar, bei der Freiheitsbeschränkungen angeordnet werden. Im Gegensatz dazu leben in Behinderteneinrich- tungen vor allem junge Erwachsene. In Einrichtungen für Minderjährige sind – wie der Name schon sagt – alle Bewohner*innen unter 18 Jahre alt. Art der Beschränkungsmaßnahmen Wie bereits im Jahr zuvor stellten 2019 in Pflegeheimen medikamentöse Sedierungen die häufigste Art von Freiheitsbeschränkungen gegen oder ohne den Willen der Bewohner*innen dar. Dort waren über viele Jahre hin- weg Bettgitter am Pflegebett die häu- figste Beschränkungsmaßnahme, doch deren Anwendung hat kontinu- ierlich abgenommen. Alleine 48 der im Jahr 2019 insgesamt 102 Beschrän- kungen mit Bettgittern wurden auf Wunsch entscheidungsfähiger Bewohner*innen angebracht. Fixie- rungen mit Gurten im Bett finden nur vereinzelt und nur bei speziellen Krankheitsbildern (beispielsweise Chorea Huntington) Anwendung. Diese Beschränkungsmaßnahme hat im Pflegeheimbereich größtenteils „ausgedient“, da schonendere Maß- nahmen in Form von Hilfsmitteln wie Niedrigpflegebetten sowie Sturz- und Alarmmatten inzwischen auch in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. In Behinderteneinrichtungen zählen Gurtfixierungen im Rollstuhl und bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre < bis Jahre < Altersstruktur in Pflegeheimen bis Jahre bis Jahre und darüber < bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre < Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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