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33 ifs Bewohnervertretung len ist das verständlich, wenn aber alle Zimmer versperrt werden, ist dies – unabhängig von der Entschei- dungsfähigkeit der Bewohner*innen – juristisch und menschenrechtlich nicht akzeptabel. Die ifs Bewoh- nervertretung ließ die Maßnah- men an entscheidungsunfähigen Bewohner*innen gerichtlich über- prüfen. Diese wurden für unzulässig erklärt (Details hierzu sind am Ende des Kapitels „Interessante Entschei- dungen Vorarlberger Gerichte“ zu finden). Ein Argument dafür waren elektronische Türschließsysteme. Es gibt Nachrüstsysteme, die nach Ansicht der Bewohnervertretung mit überschaubaren Kosten verbunden sind, gerade wenn man die Zunahme an Zufriedenheit und Sicherheit al- ler Beteiligten in die Betrachtungen miteinbezieht. Die Gespräche mit den Geschäftsführungen verliefen durchaus zufriedenstellend. Nun liegt es an den Mitarbeiter*innen in den Pflegeheimen selbst, diese sinn- volle Investition einzufordern. Interessante Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Bei einem 85-jährigen Patienten eines Krankenhauses sind aufgrund hoher Sturzverletzungsgefahr vom Arzt Bettgitter, eine 3-Punkt-Fixierung mittels Bauchgurt, Hand- und Fuß- gurt sowie ein Sitzgurt im Rollstuhl angeordnet worden, nachdem er sich zuvor beimÜberklettern des Bettgitters das Schlüsselbein gebro- chen hatte. Obwohl aus fachlicher Sicht keine Alternative gegeben war, erklärte das Gericht diese Freiheits- beschränkung für die Dauer ihrer Durchführung aus formellen Grün- den für unzulässig, da erhebliche Dokumentationsmängel bestanden: Die ifs Bewohnervertretung war nicht verständigt worden und auch die Dokumentation der Durchfüh- rung war nicht vorhanden. Bei einem ähnlichen Sachverhalt im selben Krankenhaus ordnete ein Ausbildungsarzt ohne „ius practi- candi“ Freiheitsbeschränkungen an. Und auch in diesem Fall war die Dokumentation der Durchführung der Freiheitsbeschränkungen man- gelhaft. Das Gericht erklärte auch hier die Freiheitsbeschränkungen aus formellen Gründen für unzulässig. Oben genannte Fälle führten zu meh- reren Gesprächen zwischen Kranken- haus und ifs Bewohnervertretung, in denen geklärt wurde, wie diese Män-

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