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4 ifs Erwachsenenvertretung In Sachen Mensch Jahresbericht 2019 Allgemeines Im Jahr 2019 fand erstmals aus- schließlich das Recht des Erwach- senenschutzgesetzes Anwendung. Somit kann ein erstes Resümee über die Auswirkungen des am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen Erwachsenen- schutzgesetzes gezogen werden. Mit diesem Gesetz ist das über 30 Jahre alte Recht der „Sachwalterschaft“ re- formiert worden, sodass seither nicht mehr von „Sachwalterschaft“, son- dern von „Erwachsenenvertretung“ gesprochen wird und demzufolge die „ifs Sachwalterschaft“ in „ifs Erwach- senenvertretung“ umbenannt wurde. In Reaktion auf die teils berech- tigte Kritik am Vollzug des frü- heren Sachwalterrechts zielt das Erwachsenenschutzgesetz darauf ab, die Autonomie der betroffenen Menschen soweit als möglich zu erweitern. Diese sollen möglichst selbst über ihre rechtlichen Ange- legenheiten bestimmen. In diesem Sinne erfolgte ein weiterer Ausbau der Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung. Seit dem 1. Juli 2018 kann eine „gesetzliche Vertretung“ für voll- jährige Personen mit einer geis- tigen Beeinträchtigung, psychi- schen Krankheit oder Demenz in
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