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Jahresbericht 2019 6 Erwachsenenvertretung“ zur Vertre- tung nächster Angehöriger darf nur eingerichtet werden, wenn die be- troffene Person dem zustimmt oder zumindest nicht widerspricht. Die ifs Erwachsenenvertretung als Erwachsenenschutz-Verein für Vorarlberg sieht sich dem Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention und des Erwachsenenschutzgesetzes verpflichtet. Sie beachtet und stärkt ganz bewusst die Selbstbestimmung der betroffenen Personen, soweit dies im jeweiligen Falle möglich ist. Seit Inkrafttreten des neuen Er- wachsenenschutzgesetzes wurden die Aufgaben der ifs Erwachsenen- vertretung beachtlich erweitert: Neben der bereits angeführten neuen Aufgabe der Registrierung von Vertretungsverhältnissen hat die ifs Erwachsenenvertretung seither auch in allen neuen und vielen bestehen- den (gerichtlichen) Erwachsenenver- tretungsverfahren einen Clearingbe- richt zu erstatten. Die mit der Gesetzesänderung ver- bundenen Anpassungen und die Einrichtung neuer Tätigkeitsberei- che waren für die ifs Erwachsenen- vertretung durchaus mit einigen Anstrengungen verbunden und sind mittlerweile nahezu abgeschlossen. Eine große Herausforderung wird die in den nächsten Jahren zu bewäl- tigende hohe Zahl an Erneuerungs- verfahren für sämtliche vor dem 1. Juli 2018 begründeten „alten Sach- walterschaften“ mit sich bringen; in jedem dieser Fälle hat die ifs Er- wachsenenvertretung ein gesetzlich zwingendes Erneuerungsclearing durchzuführen. Besonders stolz ist die ifs Erwachse- nenvertretung darauf, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Umsetzung des Erwachsenen- schutzgesetzes – bis auf zwei zeitlich relativ kurze Ausnahmen – in der Lage war, die gerichtliche Erwachse- nenvertretung für alle Personen zu übernehmen, für die keine naheste- hende Person zur Verfügung stand oder bei denen nicht überwiegend rechtliche Angelegenheiten zu erfül- len waren. Dadurch ist eine Bedarfs- deckung für Vorarlberg gegeben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Erwachsenenvertreter*innen vertraten im Jahr 2019 im Bereich „Erwachsenenvertretung-Classic“ insgesamt 691 Klient*innen und erhielten von den Gerichten 463 (anzunehmende) Clearingauf- träge , wobei insgesamt 465 Clea- rings abgeschlossen wurden. Des Weiteren registrierte die ifs Erwachsenenvertretung die Er- richtung von 148 gesetzlichen und 94 gewählten Erwachsenenver- tretungen. Zudem nahmen die ifs Erwachsenenvertreter*innen im Rahmen von Beratungen, Schulun- gen und Vorträgen zu den Themen gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung und Vor- sorgevollmacht insgesamt 984 Be- ratungen vor, vermittelten in vier Schulungen Wissen an insgesamt 35 Personen und hielten 15 Vorträge . Erwachsenenvertretung Classic 2018 2019 Klient*innen insgesamt (01.01. – 31.12.2019) 689 691 +0,29% gerichtliche Bestellungen (Neuzugänge) 65 81 +24,62% übergeben an Ehrenamtliche 48 52 +8,33% übergeben an Externe 7 6 -14,29% Einstellung/Beendigung 25 19 -24,00% Tod 48 41 -14,58% Betreuungsstellen (Ø) 12,84 11,66 -9,19% Klient*innen pro Arbeitskapazität (Ø) 53,66 59,26 +10,44% Klient*innen per 31.12.2019 610 624 +2,3% davon Rechtsbeistandschaften im Verfahren 18 20 +11,11% davon Erwachsenenvertretungen hauptberuflich 292 304 +4,11% davon Erwachsenenvertretungen ehrenamtlich (EA-EV) 300 300 0,0% Klient*innen pro bestelltem EA-EV (Ø) 1,96 2,00 +2,04% Betreuungsstellen 12,06 11,87 -1,58% Klient*innen pro Betreuungsstelle (Ø) 50,58 52,57 +3,93% Prozentzahlen gerundet
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