jahresbericht17

19 ifs Fachberatung | ifs Opferschutz ifs Gewaltschutzstelle Wer von Gewalt in der Familie oder im nächsten Umfeld betroffen ist und in Angst und Unsicherheit lebt, hat das Recht auf Schutz und Si- cherheit. Die ifs Gewaltschutzstelle bietet Opfern von körperlicher, psy- chischer und sexueller Gewalt sowie Opfern von beharrlicher Verfolgung/ Stalking einfühlsame Beratung und Unterstützung. Vorrangiges Ziel ist es, den Schutz und die Sicherheit für Betroffene zu erhöhen und Hilfestel- lungen bei der Aneignung von Selbst- bestimmung und Lebensautonomie zu bieten. Die KlientInnen und ihre Erfahrungen werden ernst genom- men und respektiert. Im Zentrum der parteilichen Beratung stehen die berechtigten Ansprüche der Opfer auf Bewältigung, Verarbeitung und Wiedergutmachung. Dabei wird das Beratungsangebot individuell und flexibel auf die Ausgangssituation und den Unterstützungsbedarf der KlientInnen abgestimmt. Es gilt, die Betroffenen zu stabilisieren und de- ren Ressourcen durch Erweiterung der Entscheidungs- und Handlungs- kompetenzen zu stärken. Gemein- sam werden die nächsten Schritte geplant, notwendige Kontakte zu in- volvierten Einrichtungen hergestellt, psychosoziale Beratung, individuelle Unterstützung, rechtliche Orientie- rung und Begleitung zu Behörden geboten. Das Team der ifs Gewaltschutzstelle begleitete 2017 insgesamt 710 Kli- entInnen – 88 Prozent weiblich, 12 Prozent männlich – und führte 723 persönliche sowie 1.912 telefonische Beratungsgespräche. ifs Frauennot­ Wohnung Frauen, die von Gewalt durch ihren Ehemann, Lebensgefährten, Vater oder Bruder betroffen sind, leben in großer Angst. Ihre Gefühlswelten sind oft bis aufs Äußerste strapaziert und wenn sie sich dazu entschlie- ßen, den Gewalttäter zu verlassen, stellen sich zahlreiche Zukunftsfra- gen. Die FrauennotWohnung ist ein Zufluchtsort, der gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern eine vorübergehende Wohnmöglichkeit bietet. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch rund um die Uhr erreich- bar und Aufnahmen sind unbüro- kratisch und kurzfristig – zu jeder Tages- und Nachtzeit – möglich. Das Angebot umfasst neben Schutz und Sicherheit zudem regelmäßige Be- ratungsgespräche, Vermittlung von Rechtsinformationen, von Prozessbe- gleitung und medizinischer Versor- gung. Die Frauen werden bei Behör- den- und Ämtergängen begleitet und bei der Arbeits- und Wohnungssuche unterstützt. Im Jahr 2017 fanden insgesamt 74 Frauen und 85 Kinder Zuflucht in der ifs FrauennotWohnung. Dabei variierte die Aufenthaltsdauer zwi- schen wenigen Tagen bis zu einem Jahr. Der Großteil der betroffenen Frauen – 69 Prozent – war zwischen 21 und 40 Jahre alt. Des Weiteren bearbeitete das Team der Frauennot- Wohnung 294 telefonische Anfragen sowie 6 Onlineanfragen und führte 32 Informationsgespräche. ifs Kinderschutz Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufwachsen zu können. Wird in einer Familie oder im nahen Umfeld körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt an einem Kind aufgedeckt, so ist eine schwere Krise kaum zu vermeiden. In dieser schwie- rigen Situation steht der ifs Kinder- schutz Hilfesuchenden beratend und unterstützend zur Seite. Vor allem die von Gewalt oder Missbrauch be- troffenen Kinder bedürfen einfühl- samer und professioneller Beratung. Sinnvoll ist es, betroffenen Kindern und deren Bezugspersonen jeweils eine eigenständige Fachperson zur Seite zu stellen, denn zu verschieden sind die individuellen Fragen, An- liegen, Bedürfnisse und Interessen. Wichtig sind zudem der Austausch und die Vernetzung mit Kooperati- onspartnern. Die oft sehr komplexen Kinderschutzfälle bedingen eine gute Zusammenarbeit und den Auf- bau eines tragfähigen Helfernetzes, denn Kinderschutz kann von keiner Person und keiner Institution alleine getragen werden. Im vergangenen Jahr begleiteten und unterstützten die Mitarbeiterinnen des ifs Kinder- schutzes insgesamt 200 Kinder und Jugendliche sowie 198 Angehörige und Bezugspersonen. ifs Prozessbegleitung Die Zeit eines Strafverfahrens kann für Opfer von Gewalt emotional sehr belastend sein. Unterstützend steht betroffenen Menschen das kosten- lose Angebot der Prozessbegleitung zur Verfügung. Dabei beinhaltet psychosoziale Prozessbegleitung schonende Vorbereitung auf eine polizeiliche oder gerichtliche Befra- gung, Begleitung zu Terminen bei der Polizei, zu Anwalts- und Gerichtster- minen, das Erklären der Abläufe ei- nes Verfahrens, Informationen über Opferrechte sowie Beratung und Be- gleitung während des gesamten Ver- fahrens. Auch juristische Prozessbe- gleitung steht Opfern von Gewalt in allen Lagen des Verfahrens bei und erklärt die Rechte und Möglichkeiten der beteiligten Personen. Die ifs Gewaltschutzstelle führte 2017 insgesamt 123 Prozessbegleitun- gen für Erwachsene durch. Der ifs Kinderschutz begleitete 182 Kinder, Jugendliche und deren Angehörige. ○

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