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ifs Jahresbericht 2017 32 Integration (IVa) der Vorarlberger Landesregierung, sondern erstmals auch auf Zuweisungen über die Kin- der- und Jugendhilfe. ifs SIB Integrative therapeutische Tagesgestaltung (ITT) Manches Mal zeigt sich seelische Not in Form der Unfähigkeit, mit anderen Menschen adäquat zu in- teragieren, sowie in psychiatrischen Symptomen wie Selbst- und Fremd- verletzungen, Weglauf- und Flucht- tendenzen. Zugrunde liegen häufig Traumatisierungen im Kindesalter, die sich später als Entwicklungs- und Bindungsstörungen äußern. Für Be- troffene fühlt sich die Welt fremd an und ist nicht verständlich, deshalb ist es nicht ausreichend, mit diesen lediglich Tages- oder Wochenstruk- turen zu erarbeiten, sondern sie be- dürfen einer intensiven Begleitung, in deren Rahmen sie ihr Tun als sinnhaft und sinnstiftend erleben. Deshalb setzen die MitarbeiterInnen der SIB Integrativen therapeutischen Tagesgestaltung auf einen intensiven Aufbau einer Vertrauensbeziehung und schaffen so einen Raum, Gefühle und Erlebtes zu verarbeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt zudem auf dem gemeinsamen Erleben von Natur, auf dem gemeinsamen Erledi- gen und Erleben von Arbeit und auf dem gemeinsamen Bewältigen von Aufgaben. Eine ambulante Begleitung durch ITT ist immer dann angezeigt, wenn sich der Unterstützungsbedarf auf einen Lebensbereich (Wohnen, Be- schäftigung, Begleitung in akuter Krise) beschränkt und kein anderes Angebot passend ist. 2017 wurden im Rahmen der SIB Integrativen therapeutischen Tagesgestaltung und des Teilbetreuten Wohnens 5 junge Menschen mit komplexen psychiatrischen Erkrankungen – 2 davon gemeinsammit der SIB Einzelbetreuung – ambulant be- gleitet. Sie erhielten Unterstützung im Übergang von der stationären Behandlung im LKH Rankweil zum selbständigen Wohnen und /oder in der Tagesgestaltung. Ziel ist es dabei stets, den Betroffenen ein weitest- gehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zuweisungen erfolgen ausschließlich über den Fachbereich Sozialpsychiatrie und Sucht der Ab- teilung Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa) der Vorarlberger Landesregierung. ifs Erwachsenen­ vertretung Geistige Beeinträchtigungen und psychische Erkrankungen können die Geschäftsfähigkeit von Betroffe- nen einschränken. Um daraus resul- tierende Gefahren einer Benachteili- gung zu vermeiden, wird Betroffenen eine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt, die verpflichtet ist, zu deren Wohle zu handeln. Bis 30. Juni 2018 erfolgte diese in Form einer Vorsor- gevollmacht, Angehörigenvertretung oder Sachwalterschaft. Die ifs Sach- walterschaft übernahm die gesetz- liche Vertretung dann, wenn keine

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