ifs_jahresbericht_2018_sc

ifs Jahresbericht 2018 20 zu erarbeiten. Im Jahr 2018 unter- stützten die Mitarbeiterinnen der ifs Gewaltschutzstelle insgesamt 616 KlientInnen und führten 581 per- sönliche sowie 1.551 telefonische Be- ratungsgespräche. Der Großteil der Betroffenen war zwischen 22 und 50 Jahre alt, doch auch ältere Personen wandten sich hilfesuchend an die Gewaltschutzstelle: Rund 10 Prozent waren zwischen 51 und 60 Jahre alt, rund 4 Prozent über 60 Jahre. Detaillierter Jahresbericht der ifs Gewaltschutzstelle auf www.ifs.at i fs Frauennot- Wohnung Häusliche Gewalt hat viele Gesich- ter und zeigt sich sowohl in Form von körperlichen als auch in Form von psychischen und sexuellen Übergriffen und Bedrohungen. In der Regel dauern Gewaltbeziehun- gen elf Jahre – eine lange Zeit bis betroffene Frauen den Entschluss fassen, Unterstützung durch das Helfersystem in Anspruch zu neh- men. Doch je länger eine Frau der Gewalt ihres Partners ausgesetzt ist, desto schwerer fällt es ihr, diese destruktive Beziehung zu beenden. Oftmals geben sich die Frauen selbst die Schuld, sie schämen sich für das Erlebte, fühlen sich aufgrund der jahrelangen Gewalterfahrun- gen ohnmächtig und hilflos, sind finanziell vom Partner abhängig oder wollen den Kindern nicht den Vater wegnehmen. Zusätzlich sind das eigene Selbstwertgefühl und das Vertrauen in andere Menschen meist schwer erschüttert und die mit den Gewaltübergriffen einhergehende Traumatisierung schränkt die Hand- lungsmöglichkeiten der betroffenen Frauen stark ein. Schutz und Zu- flucht finden von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in der ifs FrauennotWohnung. Diese bietet eine sichere vorübergehende Wohnmöglichkeit und minimiert somit das Risiko einer neuerlichen Bedrohung durch den Täter. Auf- nahmen sind unbürokratisch zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Zudem sind die Mitarbeiterinnen der FrauennotWohnung rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Während des Aufenthalts steht jeder Frau eine Beraterin zur Seite, mit deren Hilfe sie eine gewaltfreie und existenzi- ell gesicherte Zukunft vorbereiten kann. Die Klientin erhält rechtliche Informationen zu ihrer gegenwärti- gen Situation, wird von der Beraterin zu Ämtern, Behörden und Gerichten begleitet und bei der Arbeits- und Wohnungssuche unterstützt. Im Jahr 2018 stellte die ifs Frauen­ notWohnung für insgesamt 70 Frauen und 78 Kinder einen vorü- bergehenden Zufluchtsort dar, der Schutz und Sicherheit garantierte. Zudem bearbeiteten die Mitarbei- terinnen 254 telefonische Anfragen und führten 36 Informationsgesprä- che. 31 Prozent der Frauen kehrten nach ihrem Frauenhausaufenthalt zum Gefährder zurück. Trotzdem ist deren Aufenthalt in der Frauen- notWohnung sehr wichtig, um rele- vante Informationen zu erhalten, zu erfahren, dass es Frauen gibt, die in ähnlichen Situationen sind, und zu wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, dem häuslichen Terror zu entkom- men. Auch wenn Frauen zurückkeh- ren, das „neue“ Wissen stärkt für die Zukunft und die Hemmschwelle für eine neuerliche Anfrage sowie einen weiteren Aufenthalt in der Frauen- notWohnung ist gesunken. ifs Kinderschutz Kinder und Jugendliche haben das Recht darauf, ohne Gewalt aufzu- wachsen und sich zu entwickeln. Körperliche Bestrafungen, das Zu- fügen von seelischem Leid, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und andere Misshandlungen sind gesetz- lich verboten. Doch Kinder sind auf die Unterstützung und den Schutz von Erwachsenen angewiesen, um der Gewalt ein Ende zu setzen und Sicherheit herzustellen. Deshalb tritt der ifs Kinderschutz gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein. Ziel der Beratung, Intervention und Prävention ist es, Kinder und Jugend- liche nachhaltig zu schützen. Sobald Gewalt an einem Kind aufgedeckt wird, stehen die Beraterinnen den Betroffenen und deren schützenden Bezugspersonen unterstützend zur Seite. Es gilt, einfühlsam auf die in- dividuellen Bedürfnisse der Kinder bzw. Jugendlichen einzugehen und gemeinsam nach Antworten auf die Frage, wie es weitergehen soll, zu su- chen. Zudem ist der ifs Kinderschutz Anlaufstelle für professionell Hel- fende, die Fragen zum Thema „Schutz vor Gewalt“ haben. Bei Verdacht auf Gewalt und Missbrauch oder beim Nichtvorliegen konkreter Aussagen der betroffenen Kinder bzw. Jugend- lichen stehen die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzes dem Helfersys- tem beratend zur Seite. Da Kinderschutzfälle oft sehr kom- plex sind, sind die Vernetzung und der Austausch mit Kooperationspart- nern sowie der Aufbau eines trag- fähigen Helfernetzes unabdingbar. Denn um Kinder und Jugendliche wirksam schützen zu können, bedarf es der Zusammenarbeit vieler Perso- nen und Institutionen. Der ifs Kinderschutz begleitete und unterstützte im vergangenen Jahr insgesamt 190 Kinder und Jugend- liche sowie 220 Angehörige und Bezugspersonen. ifs Prozessbegleitung Opfer von Gewalt – egal ob Erwach- sene oder Kinder bzw. Jugendliche –erleben die Zeit während eines Strafverfahrens zumeist als emoti- onal sehr belastend. Sie müssen sich mit Anwälten, Richtern und unan- genehmen Fragen zum Tathergang auseinandersetzen. Unterstützung bietet das kostenlose Angebot der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung. Dieses Angebot umfasst Beratung, Unterstützung, Information sowie Begleitung und reicht von der Anzeigenberatung und der Begleitung zur Anzeigeer- stattung bei der Polizei über eine schonende Einvernahme bei Gericht sowie das Erklären der Abläufe eines

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0