ifs_jahresbericht_2018_sc

21 ifs Fachberatung Strafverfahrens und die Information über Opferrechte bis hin zur Bera- tung und Begleitung während des gesamten Verfahrens. Die ifs Gewaltschutzstelle unter- stützte 2018 im Rahmen der Pro- zessbegleitungen 125 Erwachsene. Der ifs Kinderschutz begleitete 208 Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen. ifs Gewaltberatung Häusliche Gewalt kann Ausdruck eines Versuchs sein, Kontrolle aus- zuüben. Häufiger aber werden Täter bzw. Täterinnen infolge einer Situ- ation, in der sie sich subjektiv als hilflos erleben, gewalttätig. Immer wird dabei die körperliche und seeli- sche Integrität des Opfers nachhal- tig verletzt. In der Regel handelt es sich bei Gewalt – egal ob physischer, psychischer oder sexualisierter Art – um einen wiederkehrenden Vorgang. Diesen Gewaltkreislauf zu durchbrechen und somit Gewalt nachhaltig zu verhindern, ist Ziel der ifs Gewaltberatung, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist. Im Rahmen der opferschutzorien- tierten Täterarbeit werden Personen, die gewalttätig sind oder waren, sich grenzverletzend verhalten oder Gewaltphantasien haben, darin unterstützt, ihr Verhalten zu reflek- tieren und in der Folge zu verändern. Besonders wichtig ist in diesem Zu- sammenhang, dass der Täter bzw. die Täterin die Verantwortung für das eigene Handeln übernimmt, denn dies stellt die Grundvoraussetzung für eine Veränderung von gewalttä- tigem Verhalten dar. Zudem gilt es, sich in der Beratung mit Inhalten wie Opferempathie, Eskalations- und Deeskalationsverhalten, Rollen- bilder, Umgang mit Grenzen sowie Selbst- und Fremdwahrnehmung auseinanderzusetzen. Im vergangenen Jahr konnten die MitarbeiterInnen der ifs Gewaltbe- ratung insgesamt 566 gewalttätige bzw. gewaltbereite Personen aus dem Hell- und Dunkelfeld beraten. An- gehörige des sogenannten „Dunkel- feldes“ sind bislang behördlich noch nicht bekannt und kontaktieren die Gewaltberatung auf Eigeninitiative. Zudem wurden im Rahmen von Vor- trägen, Workshops und Coachings auch Menschen aus dem Täterumfeld erreicht. Im Zuge der Kooperations- vereinbarung mit der Polizei konn- ten über 50 Prozent der vermittelten Personen für Beratungsgespräche gewonnen werden. Ein abgestimm- tes Vorgehen nach Ausspruch einer Wegweisung bzw. eines Betretungs- verbotes und die zeitnahe proaktive Kontaktaufnahme durch die Gewalt- beratung stellen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung erneuter Gewalt dar. Weiter vorangetrieben wurde 2018 die Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen wie der ifs Gewaltschutzstelle und der ifs FrauennotWohnung. ○

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