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ifs Jahresbericht 2018 28 ifs Inklusion und Selbstbestimmung Gleichberechtigte Teilhabe für alle Die UN-Behindertenrechtskonven- tion fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am ge- sellschaftlichen Leben und sieht damit auch die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen vor. Es gilt, Menschen mit Beeinträchtigungen als Teil der menschlichen Diversität zu achten, für Chancengleichheit und Barrierefreiheit zu sorgen. In diesem Zusammenhang verpflichtet die Konvention alle Mitgliedsstaa- ten, geeignete Maßnahmen zu tref- fen „umMenschen mit Behinderung Zugang zu Unterstützung zu ver- schaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähig- keit gegebenenfalls benötigen“ (Art. 12 Abs. 3 UNRK). Betroffene sollen genau jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um selbstbestimmt leben und eigenständig Entscheidun- gen treffen zu können. Obwohl die UN-Behindertenrechts- konvention bereits im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verab- schiedet und im Oktober 2008 von Österreich ratifiziert wurde, werden Beeinträchtigungen – egal welcher Art – auch heute noch vielfach ne- gativ bewertet. Nicht selten wird Menschen mit Handicaps das Gefühl vermittelt, nicht richtig, nicht gut ge- nug zu sein, was zu einem negativen Selbstbild führt. Doch alle Menschen haben ein Recht darauf, so angenom- men und akzeptiert zu werden, wie sie sind – mit all ihren individuellen Besonderheiten. Jeder und jede ist ein vollwertiges Mitglieder unserer Gesellschaft. Deshalb richten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsfeldes ifs Inklusion und Selbstbestimmung den Blick stets auf die individuellen Stärken und Ressourcen der Klient Innen, anstatt Schwächen und Defi- zite in den Vordergrund zu rücken. Es gilt, gemeinsammit den Menschen mit Beeinträchtigungen neue Chan- cen zu erschließen und somit deren Partizipation zu stärken. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, die Fähigkei- ten für ein Leben in Eigenständigkeit zu stärken, um somit ein inklusives, selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen. Denn eine sinnvolle Beschäftigung, eine regelmäßige Tagesstruktur, selbstbe- stimmtes Leben und Wohnen sowie die Integration in das soziale Umfeld steigern die Lebensqualität und tra- gen zur Erhaltung der Gesundheit bei. Im vergangenen Jahr stellte das Inkrafttreten des neuen Erwachse- nenschutzgesetzes einen wichtigen Schritt zu mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung dar. Mit diesem neuen Gesetz wurde auf
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