ifs_jahresbericht_2018_sc
29 ifs Inklusion und Selbstbestimmung die immer lauter werdende Kritik am bislang geltenden Sachwal- terrecht reagiert, das zunehmend mehr als Einschränkung denn als Hilfestellung wahrgenommen wurde. Das neue Gesetz zielt auf die größtmögliche Erweiterung der Autonomie Betroffener ab, wobei in diesem Sinne die Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung weiter ausgebaut wurden. Nun wird noch genauer überprüft, in welchen Bereichen Menschen mit Beeinträch- tigungen gesetzliche Vertretungen benötigen bzw. welche Dinge sie selbstbestimmt und eigenständig erledigen können. Damit werden die Betroffenen nicht bevormundet, sondern gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die Fachbereiche des Geschäftsfeldes – Fundament, Spagat, Soziale Integra- tion, Diagnostik, Integrative Arbeits- struktur, Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewoh- nervertretung – bieten umfassende Unterstützung und Begleitung in den Bereichen selbständiges Leben, Wohnen und Arbeiten und setzen sich für die Wahrung der Rechte, der Selbstbestimmung und Menschen- würde ein. Da Menschen mit Beein- trächtigungen oftmals auf Unterstüt- zungsleistungen angewiesen sind, um den Alltag zu meistern und die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu verwirklichen, ist es wichtig, das soziale Umfeld miteinzubeziehen und dort nach notwendigen und möglichen Hilfestellungen zu suchen. Handlungsleitend ist dabei stets der Grundsatz, so viel Hilfe wie nötig, aber so wenig Hilfe wie möglich zu leisten. Denn die Überzeugung, dass alle Menschen selbständig und selbst- bestimmt leben können, prägt die Haltung der Fachkräfte von ifs Inklu- sion und Selbstbestimmung. ○ ifs Fundament Der Schritt, unabhängig und eigen- ständig zu wohnen, ist mit zahlrei- chen Herausforderungen verbunden – vor allem für Menschen mit Unter- stützungsbedarf. Doch mit gezielter Hilfe lässt sich der Wunsch, die ak- tuelle Wohn- und Lebenssituation zu verändern und den Alltag zukünftig selbstbestimmt zu meistern, in die Realität umsetzen. Das ifs Funda- ment begleitet Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bzw. Lernschwierigkeiten dabei, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellun- gen und Bedürfnissen im gewohnten Lebensumfeld zu gestalten. Die – im Sinne des Empowerments – gezielte Stärkung der individuellen Fähigkei- ten sowie der Auf- und Ausbau der bereits vorhandenen Ressourcen im sozialen Nahraum ermöglichen eine positive Weiterentwicklung. Ziel des Beratungsprozesses ist es, eine eigenständige Lebensführung zu initiieren und den Weg dorthin zu be- gleiten. Neben dem Integrations- und Inklusionsgedanken stellen Selbstbe- stimmung und Eigenverantwortung im alltäglichen Leben sowie das Auf- zeigen von Wahlmöglichkeiten und das Erarbeiten von konstruktiven Lösungen zentrale Ansatzpunkte dar. Menschen sollen befähigt sowie im gemeinsamen Tun angeregt und angeleitet werden, das Zusammenle- ben zu gestalten, daran mitzuwirken und an der Gesellschaft teilzuhaben. So können Orte der Begegnung, der Gegenseitigkeit und des voneinander Lernens geschaffen werden. Das Beratungsangebot wird variabel und flexibel an die entsprechenden Lebensumstände und unmittelbaren Belastungen angepasst. Dabei stehen die jeweiligen KlientInnen mit ihren persönlichen Ansichten, Interessen und Träumen imMittelpunkt. Die Bandbreite an Hilfestellungen ist groß: von Anleitungen zur Durch- führung von Hausarbeiten, über das Beantworten von Fragen zur Exis- tenzsicherung und die Begleitung zu Behörden bis hin zur Planung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten. Mag. Elisabeth Kern Leitung Geschäftsfeld ifs Inklusion und Selbstbestimmung
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