ifs_jahresbericht_2018_sc

ifs Jahresbericht 2018 32 habe am allgemeinen Arbeitsmarkt in die Realität umzusetzen. Gemeinsammit den Betroffenen und deren persönlichem Umfeld er- arbeiten die MitarbeiterInnen der ifs Integrativen Arbeitsstruktur Mög- lichkeiten und Wege der beruflichen Inklusion. Dabei gilt es, sich an den individuellen Stärken, Vorstellungen und Bedürfnissen der KlientInnen zu orientieren. Ziel ist es, größtmögliche Teilhabe und Selbstständigkeit zu erlangen. Mithilfe der Persönlichen Zukunftsplanung, des Unterstüt- zungskreises und Schnuppermög- lichkeiten wird gemeinsammit und für jede Person eine passgenaue inte- grative Arbeitsstruktur entwickelt. Nach Abklärung des persönlichen Begleitbedarfs und nach Erstellen des Wochenplans unterstützen Per- sonenbegleiterInnen die KlientInnen bei der regelmäßigen Umsetzung dieser Struktur, wobei die Begleitung nach Möglichkeit sukzessive verrin- gert und somit die Eigenständigkeit erhöht wird. Da es Menschen mit schweren Beein- trächtigungen oftmals an Möglich- keiten fehlt, Erfahrungen in Gruppen bzw. in der Peergroup zu sammeln, entwickelte der ifs Fachbereich Integrative Arbeitsstruktur im ver- gangenen Jahr das Angebot des IAS- Treffs. In dessen Rahmen erhalten die KlientInnen die Gelegenheit, sich selbst als Person in der Gruppe wahr- zunehmen, für sich selbst einzutre- ten, eigene Grenzen zu erkennen und einzufordern, Rücksicht auf andere zu nehmen, Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen. So können Stärken und Fähigkeiten erkundet sowie ein positives Selbstbild entwi- ckelt werden. Im Jahr 2018 begleitete das Team der ifs Integrativen Arbeitsstruktur 15 KlientInnen: eine Person befand sich in der Aufbauphase der Struk- tur, während 14 KlientInnen bereits ihre individuelle Arbeitsstruktur erarbeitet hatten und diese mit Un- terstützung umsetzten. Des Weiteren wurden eine Person abgemeldet sowie 9 Personen wie Eltern, Angehö- rige und Fachkräfte unterstützt und informiert. ifs Erwachsenen­ vertretung Menschen, die mit einer kognitiven Beeinträchtigung, einer psychischen Krankheit oder Demenz leben, fällt es oft schwer, eigenständig mit recht- lichen und wirtschaftlichen Ange- legenheiten zurechtzukommen. In solchen Fällen gilt es, Betroffene vor der Gefahr einer Benachteiligung zu schützen, zugleich aber auch deren Autonomie und Selbstbestimmung so weit wie möglich zu stärken. Die- sem Bestreben wurde mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz, das mit 1. Juli 2018 in Kraft trat und eine umfassende Reform des Sachwalter- rechts darstellt, Rechnung getragen, denn dieses erweitert die Möglich- keiten zur autonomen Vorsorge und selbstbestimmten Entscheidung.

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