jb_verein_ev_pa_bv_20_sc

Jahresbericht 2020 10 der abgeschlossenen Clearings – mit ausführlichem Clearingbericht oder gekürztem Clearingbericht (bei unmittelbar anschließender Regis- trierung durch die ifs Erwachse- nenvertretung) – empfohlen. Dieses Ergebnis bestätigt deutlich, dass die Durchführung von Clearings (allen- falls mit gleich anschließender Re- gistrierung im ÖZVV) wesentlich zu einer Reduktion der Zahl an gericht- lichen Erwachsenenvertretungen beiträgt. In den restlichen 61 Prozent der Fälle lautete die Empfehlung der Erwach- senenvertretung, das Verfahren fortzusetzen bzw. eine bereits be- stehende gerichtliche Erwachsenen­ vertretung fortzuführen. In 118 Clearing-Fällen wurde angeregt, die ifs Erwachsenenvertretung als Rechtsbeistand im Verfahren oder gerichtliche Erwachsenen- vertreterin zu bestellen, da weder eine tragfähige „Alternative“ zur gerichtlichen Erwachsenenvertre- tung bestand noch eine andere als Erwachsenenvertreter*in geeignete Person aus dem Kreis der Angehöri- gen oder Nahestehenden verfügbar war. Weiterhin wurde aus Kapazi- tätsgründen auf die Abgrenzung gegenüber Angehörigen und Nahestehenden sowie gegen- über Rechtsanwält*innen und Notar*innen geachtet. Dabei blieb der Anteil der als gerichtliche Erwachsenenvertreter*innen emp- fohlenen Angehörigen/Naheste- henden im Vergleich zum Vorjahr mit nur mehr 25 Prozent der Fälle unverändert, während der Anteil der Rechtsanwält*innen/Notar*innen auf 32 Prozent sank und jener der ifs Erwachsenenvertretung auf 43 Pro- zent deutlich anstieg. Bereits bestehende gerichtliche Er- wachsenenvertretungen wurden in 132 Fällen abgeklärt, davon 85 im Erneuerungsverfahren. Im Erneue- rungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob die jeweilige gerichtliche Erwachsenenvertretung tatsächlich noch notwendig ist, ob stattdessen eine gewählte oder gesetzliche Er- wachsenenvertretung registriert werden kann oder wer allenfalls die jeweilige gerichtliche Erwachsenen- vertretung übernehmen könnte. In 23 Prozent dieser Fälle wurde nach dem Clearing die Beendigung einer (bestehenden) gerichtlichen Erwach- senenvertretung angeregt. Erfreulicherweise stimmen die Ent- scheidungen der Pflegschafts­ richter*innen der fünf Vorarlberger Bezirksgerichte weiterhin in hohem Maße mit den Empfehlungen der ifs Erwachsenenvertretung in den Clea- ringberichten überein. Registrierung im ÖZVV Seit Inkrafttreten des Erwachsenen- schutzgesetzes am 1. Juli 2018 zählt die ifs Erwachsenenvertretung als Erwachsenenschutzverein für Vor- arlberg auch zu jenen Institutionen, die zur Registrierung im Österrei- chischen Zentralen Vertretungsver- zeichnis berechtigt sind. Insgesamt 285 Registrierungen wurden im Jahr 2020 vorgenommen: Registriert wurde die Errichtung von 15 Vorsorgevollmachten, 105 gewählten und 143 gesetzlichen Er- wachsenenvertretungen sowie unter anderem 7 „positiven Erwachsenen- vertreter-Verfügungen“. Somit war die im Sinne der Selbstbestimmung besonders wünschenswerte Regist- rierung einer gewählten Erwachse- nenvertretung in rund 42 Prozent aller bei der ifs Erwachsenenvertre- tung errichteten Erwachsenenver- tretungen möglich. Beratungen, Vorträge und Schulungen Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die sonst im Rahmen von Vorträ- gen und Schulungen übliche Aufklä- rung psychosozialer Einrichtungen und Angehöriger durch die Erwach- senenvertretung im Jahr 2020 nur sehr eingeschränkt möglich. Errichtung gewählte EV Errichtung gesetzliche EV Übersicht der Registrierungen im ÖZVV 2019 2020 Errichtung gewählte EV 94 38,84% 105 42,34% Errichtung gesetzliche EV 148 61,16% 143 57,66% positive EV-Verfügung 6 - - 7 - negative EV-Verfügung 2 - - 0 - Errichtung Vorsorgevollmacht * - - 15 - Registrierungen insgesamt 261 - - 285 - * Vorsorgevollmachten bei ifs EV erst ab 2020, Prozentzahlen gerundet

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0