jb_verein_ev_pa_bv_20_sc

Jahresbericht 2020 12 Pflegschaftsberichte und damit die interne Rechnungslegung der haupt- beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die mit 1. Juli 2018 eingerichtete Funktion der Regionalleitung wird aktuell für Bregenz von Mag. Doris Schreiber, jene für Dornbirn von Mag. Veronika Öttl, jene für Feld- kirch von Philipp Hanschitz, BA, und jene für Bludenz von Mag. Michaela Reiner wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allge- meinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der Intention der UN-Behinderten- rechtskonvention sowie dem Er- wachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtli- chen Erwachsenenvertre- tung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung - Notwendigkeit eines Genehmigungsvorbehalts Obwohl die ifs Erwachsenenvertre- tung nunmehr in vielen Fällen von der laufenden Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist, übermittelt die Erwachsenenvertre- tung dem Gericht mit dem „Pfleg- schaftsbericht“ nach wie vor – ohne gesetzliche Verpflichtung – in jedem Fall auch einen „Vermögensbericht“, dies mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz. Die von der ifs Erwachsenen- vertretung im Rahmen der „Er- wachsenenvertretung-Classic“ vertretenen Klient*innen werden auf die Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen, indem sie direkte und schriftliche Informationen erhalten, dass in ihrer Sache bestimmte eh- renamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter*innen für die ifs Erwach- senenvertretung tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Gespräch mit der je- weils vorgesetzten Person zu suchen. Jahresschwerpunkte Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen Wie unter „Allgemeines“ ausge- führt stellte die Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen eine große Herausforderung dar.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0