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13 ifs Erwachsenenvertretung Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes Das Erwachsenenschutzgesetz sieht für die Erwachsenenschutzvereine – in Vorarlberg ist dies die ifs Erwach- senenvertretung – eine „Drehschei- benfunktion“ vor: Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die ifs Er- wachsenenvertretung insbesondere in allen neu anfallenden gerichtli- chen Verfahren in Vorarlberg ein Clearing vorzunehmen. Des Weiteren sieht der Gesetzgeber vor, dass nun- mehr drei der vier Vertretungsfor- men des Erwachsenenschutzgesetzes – nämlich die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung und die gesetzliche Erwachsenenver- tretung – außergerichtlich bei den Erwachsenenschutzvereinen regist- riert werden können. Während dies zuvor aus Kapazitätsgründen nicht möglich war, hat die ifs Erwachse- nenvertretung im Jahre 2020 mit der Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten begonnen. Büroräumlichkeiten In Folge der Einführung des Erwach- senenschutzgesetzes und der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben wurden die Personalkapazitäten in der ifs Erwachsenenvertretung aus- gebaut. Deshalb sowie aufgrund der ifs Prinzipien, möglichst bürgernah und damit regional gut erreichbar zu agieren, richtete die ifs Erwach- senenvertretung eine Außenstelle mit mittlerweile vier Arbeitsplätzen an der bestehenden ifs Beratungs- stelle in Bludenz und eine Außen- stelle mit einem Arbeitsplatz an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bregenz ein. Da sich die räumliche Situation an der Stelle Poststraße 2 in Dornbirn als beengt gestaltete, wurde – neben der Anmietung eines Arbeitsplatzes im Herbst 2019 – im Herbst 2020 nochmals ein Büro mit zwei weiteren Arbeitsplätzen im 3. Stockwerk angemietet. Die ifs Erwachsenenvertretung ist damit weiterhin in der Lage, in allen vier Bezirkshauptstädten in Vorarl- berg niederschwellig und räumlich nahe die Registrierung von gewähl- ten oder gesetzlichen Erwachsenen- vertretungen anzubieten. Ressourcen Es sind entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, um die durch das Erwachsenenschutz- gesetz neu hinzugekommenen Auf- gaben zu erfüllen. Leider ist es nicht möglich, mit den dem Justizminis- terium für die ifs Erwachsenenver- tretung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ausreichend Personal einzustellen, um die neu angefallenen Aufgaben vollumfäng- lich umsetzen zu können. So kann die im Jahre 2020 aufgenommene Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmachten aus Kapazi- tätsgründen nur in relativ geringer Zahl erfolgen. Weiters mussten die Gerichte ersucht werden, möglichst viele Erneuerungsverfahren für die mit 31.12.2023 befristeten „alten Sach- walterschaften“ hinauszuschieben, um die Kapazitäten der ifs Erwachse- nenvertretung hinsichtlich der damit verbundenen Erneuerungsclearings zu schonen. Ehrung langjähriger ehrenamtlicher ifs Vereins- Erwachsenenvertreter*innen Das traditionelle Herbstfest der ifs Erwachsenenvertretung zur Aner- kennung der ehrenamtlichen ifs Ver- eins-Erwachsenenvertreter*innen konnte im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfin- den. Die sonst üblichen Ehrungen der Ehrenamtlichen, die sich seit vielen Jahren in der Erwachsenenvertre- tung engagieren, mussten daher in verschiedenen Formen, wie beispiels- weise einem gemeinsamen Essen im jeweiligen Ehrenamtlichen-Team, stattfinden. Ein besonderer Dank gilt für 10 Jahre Engagement: Günter Koppler, Elisabeth Rimmele und Gustav Rimmele; für 15 Jahre Engagement: Monika Jetzinger, Karl Pichler und Regine Walzl; für 20 Jahre Engagement: Siegfried Koch, Arno Labenbacher- Büchele, Maja Lanz, Elfriede Märk, Ernst Wehinger und Herbert Wehinger; für 25 Jahre Engagement: Hannelore Brändle, Verena Depaoli, Michael Fraberger, Alice Gensberger- Märk, Andrea Lichtenberger, Evelyn Prucha, Helga Schipflinger und Ingrid Stangl; für 30 Jahre Engagement: Christina Geiger und Gabriele Kennerknecht. ○ Mag. Günter Nägele Leiter ifs Erwachsenenvertretung

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