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Jahresbericht 2020 14 Allgemeines Seit 30 Jahren – seit dem 1. Jän- ner 1991 – ist die ifs Patienten- anwaltschaft auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes im Lan- deskrankenhaus Rankweil tätig. Als Rechtsbeistand vertritt sie Patient*innen, die in das psychiatri- sche Krankenhaus eingewiesen und dort in einem Zwangskontext behan- delt und betreut werden. Die persönliche Freiheit ist ein Grundrecht jedes Menschen und muss durch entsprechende Ge- setze geschützt werden. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gül- tig und unteilbar sind, einander be- dingen sowie miteinander verknüpft sind und Menschen mit Beeinträchti- gung der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminie- rung garantiert werden muss. Eine Beschränkung der persönli- chen Freiheit und der Persönlich- keitsrechte ist nur zulässig, wenn eine akute psychische Erkrankung vorliegt, eine ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung ge- geben ist und andere Behandlungs- sowie Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr angewendet werden können. Das psychiatrische Krankenhaus ist verpflichtet, diese Voraussetzungen einzuhalten, und muss die Anwen- dung von Beschränkungen sowie Zwangsmaßnahmen unverzüglich dem Gericht melden und die ifs Pa- tientenanwaltschaft informieren. Darüber hinaus wird das Bezirksge- richt beauftragt, ein Überprüfungs- verfahren zur Kontrolle der Notwen- digkeit der Freiheitsbeschränkungen ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

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