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Jahresbericht 2020 22 Fixierungsmaßnahmen in der Erwachsenenpsychiatrie In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Fixierungen in der Er- wachsenenpsychiatrie pro Jahr bei ca. 200 Fixierungen eingependelt. Im Jahr 2020 erfolgten insgesamt 214 Fixierungen, geringfügig weniger als 2019 (221 Fixierungen), was mit der leichten Reduzierung der Unter- bringungen korreliert. Die insgesamt relativ niedrigen Fixierungszahlen im Vergleich zu jenen vor 10 Jahren, als insgesamt teilweise über 500 Fixierungen pro Jahr durchgeführt wurden, sind durch ein mittlerweile gut etabliertes Deeskalationsma- nagement sowie den hohen Einsatz des Teams auf der Station E1 und die Bereitschaft, in Krisensituationen eine 1:1-Betreuung durchzuführen, möglich geworden. Vertretungen bei Behandlungsfragen Im Unterbringungsgesetz sind die Behandlungsfragen in den §§ 35 ff gesetzlich geregelt, wobei bei sogenannten einfachen Heil- behandlungen eine gerichtliche Überprüfung nur auf Antrag des*der Patient*in beziehungsweise des*der Patientenanwalt*anwältin erfolgt. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Behandlungsfragen die Anliegen der Patient*innen mit dem*der behan- delnden Arzt*Ärztin besprochen wer- den und versucht wird, dem Anliegen des*der Patient*in soweit möglich und vertretbar entgegenzukommen. Eine spezielle Situation ergab sich im Sommer 2020, als ein Patient die Ein- haltung der Patientenverfügung ein- forderte und mehrere Gespräche mit dem Patienten und dem behandeln- den Arzt geführt wurden. Die Be- handlungssituation wurde durch den Umstand erschwert, dass sich der Pa- tient in der Unterbringungssituation in keiner Weise einsichtig und koope- rativ zeigte und der Ansicht war, er brauche die stationäre Behandlung nicht, sondern könne sich ambulant durch seinen Psychiater behandeln lassen. Die Patientenanwält*innen setzten sich während der insgesamt drei stationären Aufenthalte gegen- über dem behandelnden Teammehr- fach für die Einhaltung der Rechte und Anliegen des Patienten ein. Das Behandlungsteam versuchte, die Pa- tientenverfügung so gut wie möglich einzuhalten, ihmMedikamente oral oder per Infusion anzubieten, was aber aufgrund des unkooperativen Verhaltens des Patienten leider nicht durchgängig möglich war. Bei besonderen Heilbehandlungen ist vor Beginn der Behandlung einer Elektrokonvulsionstherapie (EKT) oder einer Depotbehandlung mit einem Neuroleptikum die Genehmi- gung des Gerichtes erforderlich. Im Vergleich zu den Vorjahren gingen die Anträge deutlich zurück . Im Berichtsjahr wurden insgesamt 18 Anträge, davon 10 Anträge auf Ge- nehmigung einer Depotbehandlung und 8 Anträge auf Genehmigung einer EKT-Behandlung, an das Ge- richt gestellt, wobei alle vom Gericht genehmigt wurden. Im Vergleich dazu wurden 2017 noch 58 Anträge auf Genehmigung gestellt, wovon aber lediglich 33 vom Gericht geneh- migt wurden. Das heißt, es wurde vermehrt versucht, bei bestehender Entscheidungsfähigkeit die Be- handlung auf freiwilliger Basis im Einverständnis der Patient*innen durchzuführen. Fixierungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Untergebrachte Patient*innen 1 636 715 636 638 663 717 725 704 Anzahl fixierte Patient*innen 116 95 109 92 87 108 113 105 Anzahl Fixierungen 241 173 218 202 148 197 221 214 Verhältnis un- tergebrachte zu fixierten Patient*innen 18% 13% 17% 14,4% 13% 15% 16% 15% 1 Unterbringungen, die von den Stationen E1, E2, E3, E4, O2, O3, O4 gemeldet wurden, ohne Verlegungen 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2014 2015 2018 2013 2016 2017 2019 2020 Vergleich untergebrachte zu fixierten Patient*innen

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