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23 ifs Patientenanwaltschaft Vertretung bei Beschränkungen gem. § 34 ff Bei den Beschränkungen des Be- suchs- und Telefonrechts sowie den sonstigen Beschränkungen gem. § 34a UbG wurden der ifs Patien- tenanwaltschaft deutlich weniger Beschränkungen gemeldet . Wurden in den Jahren 2014 bis 2016 noch insgesamt ca. 500 Beschränkungen durchgeführt, so wurden im Jahr 2020 lediglich 304 Beschränkungen dokumentiert ( Reduzierung um 40 Prozent ). Vor allem bei der Ausgangs- regelung und der Privatkleidung erfolgten deutliche Lockerungs- schritte, weshalb auch erheblich we- niger Beschwerden der Patient*innen an die ifs Patientenanwaltschaft herangetragen wurden. Nicht in dieser Auswertung ange- führt und ausgewiesen sind die durch die COVID-19-Pandemie vom Bund, Land Vorarlberg oder von der Kran- kenhausbetriebsgesellschaft erlasse- nen Besuchseinschränkungen bez. Besuchsverbote sowie die Ausgangs- einschränkungen der Patient*innen außerhalb des Krankenhauses in die nahegelegene Gemeinde oder nach Hause zu den Angehörigen. Bei den erlassenen Besuchsverboten ist den Abteilungsleiter*innen eine Entscheidungsbefugnis im Einzel- fall eingeräumt worden, sodass sie Besuche beispielweise für notwen- dige Angehörigengespräche oder bei schwerst erkrankten oder sterbenden Patient*innen großzügig bewilligt haben. Dies zeigte sich auch darin, dass bei der ifs Patientenanwaltschaft wenig Beschwerden wegen Einschränkung des Besuchsrechts einlangten, sich aber mehrfach Patient*innen über den mangelhaften Internetzugang im Krankenhaus beschwerten. Kinder und Jugendpsychiatrie Im Berichtsjahr 2020 gingen die Unterbringungszahlen in der Kin- der- und Jugendpsychiatrie um ca. 23 Prozent zurück, wobei angemerkt werden muss, dass in den letzten Jahren immer wieder solche Schwan- kungen beobachtet werden konnten. Deutliche Rückgang der Beschrän- kungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Seit Einrichtung der Akutstation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Kinder und Jugendliche zur Verhinderung von akuten Selbst- und Fremdgefährdungssituationen über- wiegend durch Isolierung in einem eigens dafür eingerichteten Zimmer mit zusätzlicher 1:1-Betreuung räum- lich beschränkt. Das bedeutet, dass in diesem Bereich Fixierungsmaß- nahmen nur sehr selten angewendet werden. Die Jahresauswertung von 2020 zeigt im Vergleich zu den Jahren davor eine deutliche Reduzierung der Zwangsmaßnahmen (Gesamtzahl an weitergehenden Beschränkungsmaß- nahmen in der Kinder- und Jugend- psychiatrie: 154 im Jahr 2019 zu 39 im Jahr 2020, was einer Reduzierung um 75 Prozent entspricht). Als mög- liche Erklärung für diese erfreuliche Entwicklung sind mehrere Faktoren zu nennen. Zum einen erfolgten ins- gesamt weniger Unterbringungen bei Kindern und Jugendlichen (58 Unterbringungen im Jahr 2020 zu 75 Unterbringungen in Jahr 2019). Wei- ters mussten 2019 zwei Patient*innen überdurchschnittlich häufig mittels Raumbeschränkungen und/oder Fixierungen daran gehindert wer- den, sich selbst oder andere Personen zu verletzen oder die Gesundheit schwer zu schädigen. Und zu einem beträchtlichen Teil lassen die Zahlen Unterbringung nach Stationstyp 2016 2017 2018 2019 2020 Station Kinder 1 (= K 1) 7 21 15 18 6 Station Jugend 1 (= J 1) 40 48 50 44 40 Akutstation Erwachsenenpsychiatrie (= E1) 11 11 4 13 12 Sonstige Erwachsenenpsych. (= E2, E3, E4, O2-O4,U1) 1 1 0 0 0 Gesamt 59 81 69 75 58 Anzahl der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach Stationstyp 2017 2018 2019 2020 K1 J1 K1 J1 K1 J1 K1 J1 Unterbringungen mit Raumbeschränkung 18 12 13 7 8 5 6 5 Anzahl der Raumbeschränkungen 49 16 35 40 64 46 7 25 Unterbringungen mit Fixierungen 0 1 0 4 0 5 0 1 Anzahl der Fixierungen 0 10 0 9 0 44 0 7 GesamtzahlBeschränkungen gem. § 33 UbG 49 26 35 49 64 90 7 32 Beschränkungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie

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