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Jahresbericht 2020 24 den Schluss zu, dass beide Teams – sowohl in der Kinder- wie auch in der Jugendpsychiatrie – sich vermehrt darum bemühten, weitergehende Beschränkungen nur als letztes Mittel anzuwenden, wenn alle an- deren intensiven Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg brachten. Gerontopsychiatrie In der Gerontopsychiatrie pendelte sich die Anzahl an Unterbringungen in den letzten drei Jahren bei ca. 350 Unterbringungen ein. Spezielle Her- ausforderungen stellten im Berichts- jahr 2020 die bereits beschriebene COVID-19-Pandemie sowie die zu- sätzlichen Erschwernisse beim Um- bau der Stationen dar. Während des Umbaus konnte eine Station nicht belegt werden, was zu einer deutlich höheren Belegung der Stationen mit wenig Platz für die Patient*innen und das Personal führte. Neben der räumlich beengten Situation war der direkte Zugang zum Garten durch den Umbau versperrt und auf den Stationen herrschte eine teils kaum auszuhaltende Lärmbelästigung. Dadurch entwickelte sich eine Un- ruhe und eine Stresssituation mit der Folge, dass vermehrt Zwangsmaß- nahme n wie höhere Dosierungen bei Psychopharmaka und Fixierungs- maßnahmen durchgeführt wurden. Die ifs Patientenanwaltschaft be- sprach diese Situation mit der pfle- gerischen und ärztlichen Leitung, woraufhin eine Obergrenze bei der Belegung der beiden gerontopsychia- trischen Stationen eingeführt wurde und sich die Situation merklich beruhigte. Die Auswertung der Beschränkungs- maßnahmen zeigt, dass nicht nur die Raumbeschränkungen – über- wiegend bei Patient*innen wegen der notwendigen Einhaltung der Schutzvorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie – erheblich gestiegen sind. Auch die Anzahl der Patient*innen mit mindestens einer Fixierungsmaßnahme erhöhte sich im Vergleich zu 2018 um 37 Prozent. Unterbringungen mit mindestens einer Fixierung und/oder einer Raumbeschränkung Ein weiteres Problem in der Geronto- psychiatrie war im Berichtsjahr 2020, dass Patient*innen mit erhöhtem Betreuungsaufwand – vielfach mobil verwirrte Patient*innen mit organi- schen psychischen Störungen oder Patient*innen mit anderen schweren psychiatrischen Erkrankungen – nicht in Alters- oder Pflegeheime vermittelt werden konnten. Da diese Patient*innen mehrere Monate, teils Jahre im LKH Rankweil behandelt und betreut wurden, änderte sich die Wohnadresse, worauf die Gemeinde Rankweil für diese Patient*innen zuständig wurde. Gemeinsammit den verantwortlichen Personen der Gemeinde Rankweil, Case und Care Management, Pflegedienstleitung des Pflegeheims Klosterreben sowie Vertreter*innen des LKH Rankweil wurde die Situation diskutiert und mögliche Lösungsvorschläge an Lan- desrätin Katharina Wiesflecker wei- tergeleitet. Zwischenzeitlich konnten einige der genannten Patient*innen Ende 2020 in verschiedene Pflege- heime verlegt werden, auch weil sich aufgrund der COVID-19-Pandemie freie Plätze ergeben hatten. ○ Mag. Christian Fehr, MSc Leiter ifs Patientenanwaltschaft 2018 2019 2020 Fixie- rung Raum Fixie- rung Raum Fixie- rung Raum Station M1 60 1 64 1 69 17 Station M2 9 0 15 0 4 0 Station F0 1 0 10 0 23 7 gesamt 70 1 89 1 96 24

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