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3 Der Verein | Vorwort Im Einsatz für die Freiheitsrechte – auch in herausfordernden Zeiten Vorwort der Vereinsobfrau Blickt man auf das Jahr 2020 zurück, so kommt man nicht umhin, die COVID-19-Pandemie zu thematisie- ren, denn die damit einhergehenden Einschränkungen, aber auch Sorgen und Nöte dominierten unser aller Le- ben. Und gerade in jenen Bereichen, in denen die Mitarbeiter*innen des Vereins Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewoh- nervertretung tätig sind, machten sich die coronabedingten Auswir- kungen in einem besonderen Aus- maß bemerkbar – man denke nur an die Krankenhäuser und Pflegeheime, den gesamten stationären Bereich. UmMenschen bei der Wahrung ihrer Freiheitsrechte unterstützen oder in Bezug auf ihre rechtlichen und wirt- schaftlichen Angelegenheiten ver- treten zu können, ist der persönliche Kontakt wichtig. Es gilt, sich vor Ort einen Eindruck von der jeweiligen Rechtsschutzsituation zu verschaf- fen, mit den Betroffenen selbst, mit Pflegepersonal und Ärzt*innen ins Gespräch zu kommen. Doch mit Einsetzen der COVID-19-Pandemie waren persönliche Kontakte und der Augenschein vor Ort nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich bzw. mussten ganz unter- lassen werden. Es galt, die besonders vulnerablen Personengruppen der Pflegeheimbewohner*innen, der Patient*innen im Psychiatrischen und Allgemeinen Krankenhaus, der Bewohner*innen von Behinderten- einrichtungen, der Menschen mit Be- einträchtigungen zu schützen. So sah sich die Bewohnervertretung für einige Zeit gezwungen, den Be- troffenen keine Besuche abzustatten, man war auf die telefonischen Aus- künfte der Einrichtungen und die Übermittlung von Dokumentations- unterlagen angewiesen. Unter Ein- haltung der Abstands- und Hygiene- vorschriften konnte der persönliche Kontakt ab Mai wieder aufgenommen werden. Nach Rücksprache mit Ärzt*innen und Krankenhausleitung war es der Patientenanwaltschaft möglich, die Patient*innen weiterhin auf der Station zu besuchen und so der Vertretungsfunktion gerecht zu werden. Dabei mussten dieselben Vorsorge- und Schutzbestimmun- gen eingehalten werden wie vom Krankenhauspersonal. Die Erwachsenenvertretung setzte die Vertretung der Klient*innen ohne Unterbrechung fort, musste jedoch die persönlichen Kontakte zeitweise auf das Notwendigste reduzieren und Registrierungen von Erwachsenen- vertretungen teils aufschieben. Insgesamt gelang es aber sowohl der Bewohnervertretung als auch der Pa- tientenanwaltschaft und der Erwach- senenvertretung ihre Tätigkeit auf- rechtzuerhalten und sich trotz teils widrigster Umstände für die Freiheit, Würde und Selbstbestimmung der Klient*innen einzusetzen. Deshalb möchte ich allen haupt- und ehren- amtlichen Mitarbeiter*innen meinen außerordentlichen Dank ausspre- chen. Sie haben die mit der Pandemie einhergehenden Herausforderungen hervorragend gemeistert und sich un- ermüdlich für die betroffenen Men- schen stark gemacht. Gedankt sei an dieser Stelle zudemHerbert Spiess, dem langjährigen und engagierten Leiter der Bewohnervertretung, der sich in die Pension verabschiedete. Des Weiteren danke ich unseren Auftraggebern – dem Bundesministe- rium für Justiz, dem Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Sozialfonds. Deren Unterstützung ermöglicht es, dass wir uns für die Rechte unserer Klient*innen einsetzen. Abschließend gilt mein herzlicher Dank unseren Kooperationspartner*innen, u. a. dem LKH Rankweil, den Pflegehei- men, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtun- gen zur Pflege und Erziehung von Minderjährigen. ○ Mag.Dr. Martina Gasser, MBA Obfrau des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung

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