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31 ifs Bewohnervertretung Bei den Anträgen in Behinderten- einrichtungen wurde die gerichtlich überprüfte Maßnahme in einem Fall für zulässig erklärt, in 2 Fäl- len mit Auflage und in 3 Fällen für unzulässig. In den Einrichtungen für Minderjäh- rige lautete der Beschluss zu den 2 überprüften Maßnahmen, die an ei- nem Klienten vorgenommen wurden, jeweils auf zulässig mit Auflage. Inhaltliche Details zu den Gerichts- entscheidungen sind dem Ende die- ses Berichtes zu entnehmen. Jahresschwerpunkte Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt: Vorträge Coronabedingt konnten bis Mitte März 2020 gerade einmal 9 Vorträge zumHeimaufenthaltsgesetz vor Mitarbeiter*innen von Pflegeheimen und in einer Einrichtung für Minder- jährige abgehalten werden. Sonstige bereits vereinbarte oder geplante Fortbildungstermine wurden von den Einrichtungen abgesagt. Ende September war im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs „Geron- topsychiatrie in der Pflege“ unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln noch ein persönlicher Vortrag möglich. Fachlicher Austausch Die ifs Bewohnervertreter*innen nahmen – soweit möglich per- sönlich, ansonsten per Zoom – an Besprechungen mit Ärzt*innen, Pflegepersonen, pädagogi- schen Fachleuten und anderen Kooperationspartner*innen teil. Im Rahmen der Einschulung konnte eine neue Mitarbeiterin im Herbst ein zweitägiges Praktikum in einem Pflegeheim absolvieren; der erste Teil der österreichweiten Einschulung im Dezember musste dann per Zoom stattfinden. Zudem wurden – außer coronabedingt im Frühjahr – alle 6 Wochen Fallbesprechungen mit ei- nem Facharzt für Psychiatrie wahr- genommen. Diese Termine dienten der internen Klärung, ob eine Be- handlung mit sedierenden Medika- menten als medikamentöse Freiheits- beschränkung zu qualifizieren ist. Oft gibt es in diesem Themenbereich auch bei den anordnungsbefugten Ärzt*innen und den meldepflichtigen Einrichtungsleitungen Unklarheiten. Themenschwerpunkt „Bewohner- vertretung in Zeiten von COVID-19“ Nachdem sich im Frühjahr die Be- fürchtungen über unkontrollierbare Ansteckungszahlen immer mehr verdichteten, beschlossen die vier Vereine für Bewohnervertretung österreichweit, ab 13.03.2020 vorerst keine persönlichen Einrichtungs- besuche mehr zu absolvieren. Aus- schlaggebend für diese Entscheidung waren damals die Angst vor einer eigenen Ansteckung und damit zusammenhängend die Bedenken, als „Superspreader“ von einer Ein- richtung zur anderen zu fahren. Die folgenden zehn Wochen gestalteten sich als sehr herausfordernd: Arbei- ten ausschließlich im Homeoffice mit Laptop und Smartphone, keine persönlichen Klient*innenkontakte, interne Besprechungen nur per Zoom. Die Arbeit im Homeoffice war für die Bewohnervertreter*innen zwar nicht neu, da diese im Rah- men der mobilen Tätigkeit schon bisher eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Büroarbeit darge- stellt hatte; die Besuchsverbote bis Anfang Mai machten die Arbeit aber sozusagen zu einem „Blind- flug“. Die Bewohnervertreter*innen waren auf telefonische Auskünfte von unterschiedlich belasteten Mitarbeiter*innen der Einrichtun- gen, auf den Goodwill zur Übermitt- lung von Dokumentationsunterlagen und sonst nur noch auf die eigene Berufserfahrung angewiesen. Die Tatsache, sich keinen persönlichen Eindruck von den Bewohner*innen machen zu können, nicht durch per- sönlichen Augenschein eine Rechts- schutzsituation beurteilen zu kön- nen, erschwerte die Tätigkeit extrem und war vor allem persönlich frust- rierend. Die Teambesprechungen per Zoom waren zwar effizient, aber der persönliche Austausch fehlte doch sehr. Überraschenderweise blieb die Zahl der Meldungen an Freiheitsbe- schränkungen immer gleichbleibend hoch und es wurden die üblichen Begründungen (Sturzverletzungs- gefahr, Weglauftendenz, Aggressi- vität) angeführt. Eine Selbst- oder Fremdgefährdung durch mögliche Ansteckungen spielte im Früh- jahr in Vorarlberg ganz selten eine Rolle. Wie die Bewohnervertretung aus vielen Telefongesprächen mit Mitarbeiter*innen von Einrich- tungen erfuhr, hielten sich die co- ronabedingten Beschränkungen für die Bewohner*innen selbst in Grenzen. Mit Abstands- und Hygi- enemaßnahmen konnte die „erste Welle“ relativ gut bewältigt werden, nur in einzelnen Pflegeheimen waren mehrere Todesfälle durch COVID-19 zu betrauern. Da die

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