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Jahresbericht 2021 12 13 ifs Erwachsenenvertretung - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung - Notwendigkeit eines Genehmigungsvorbehalts Obwohl die ifs Erwachsenenvertre- tung nunmehr in vielen Fällen von der laufenden Rechnungslegung gegenüber dem Gericht befreit ist, übermittelt die Erwachsenenvertre- tung dem Gericht mit dem „Pfleg- schaftsbericht“ nach wie vor – ohne gesetzliche Verpflichtung – in jedem Fall auch einen „Vermögensbericht“. Dies mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz. Die ifs Erwachsenenvertretung weist jene Klient:innen, die im Rah- men der „Erwachsenenvertretung- Classic“ vertreten werden, auf die Beschwerdemöglichkeiten hin. Die Klient:innen erhalten direkte und schriftliche Informationen, dass in ihrer Sache bestimmte eh- renamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter:innen für die ifs Erwach- senenvertretung tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Gespräch mit der je- weils vorgesetzten Person zu suchen. Jahresschwerpunkte Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen Die Umsetzung der COVID-19-Maß- nahmen und die behördliche „Ab- sonderung“ von Mitarbeiter:innen stellten – wie unter „Allgemeines“ ausgeführt – eine Herausforderung dar. Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes Für die Erwachsenenschutzvereine – in Vorarlberg ist dies die ifs Er- wachsenenvertretung – sieht das Erwachsenenschutzgesetz eine „Drehscheibenfunktion“ vor: Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die ifs Erwachsenenvertretung insbesondere in allen neu anfal- lenden gerichtlichen Verfahren in Vorarlberg ein Clearing vorzuneh- men. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass nunmehr drei der vier Vertretungsformen des Erwachse- nenschutzgesetzes – nämlich die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung und die gesetzliche Erwachsenenvertretung – außergerichtlich bei den Erwachse- nenschutzvereinen registriert wer- den können. Während dies zuvor aus Kapazitätsgründen nicht möglich war, hat die ifs Erwachsenenvertre- tung im Jahre 2020 mit der Errich- tung und Registrierung von Vorsor- gevollmachten begonnen. Büroräumlichkeiten Im Zuge der Einführung des Erwach- senenschutzgesetzes und aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben erfolgte ein Ausbau der Personalkapazitäten in der ifs Er- wachsenenvertretung. Aus diesem Grund sowie in Beachtung des ifs Grundsatzes, möglichst bürgernah und damit regional gut erreichbar zu agieren, richtete die ifs Erwach- senenvertretung eine Außenstelle mit mittlerweile vier Arbeitsplätzen an der bestehenden ifs Beratungs- stelle in Bludenz und eine Außen- stelle mit einem Arbeitsplatz an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bregenz ein. Da sich die räumliche Situation an der Stelle Poststraße 2 in Dornbirn als beengt gestaltete, wurde – neben der Anmietung eines Arbeitsplatzes im Herbst 2019 – im Herbst 2020 nochmals ein Büro mit zwei weiteren Arbeitsplätzen im 3. Stockwerk angemietet. Damit ist die ifs Erwachsenenvertre- tung weiterhin in der Lage, in allen vier Bezirkshauptstädten in Vorarl- berg niederschwellig und räumlich nahe die Registrierung von gewähl- ten oder gesetzlichen Erwachsenen- vertretungen anzubieten. Ressourcen Um die durch das Erwachsenen- schutzgesetz neu hinzugekommenen Aufgaben zu erfüllen, sind entspre- chende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Mit den dem Justizmi- nisterium für die ifs Erwachsenen- vertretung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist es leider nicht möglich, ausreichend Personal einzustellen, um die neu anfallenden Aufgaben vollumfänglich umsetzen zu können. So konnte die im Jahre 2020 aufgenommene Errichtung und Registrierung von Vorsorgevollmach- ten im Jahr 2021 aus Kapazitätsgrün- den nur in relativ geringer Zahl er- folgen. Zudemmussten die Gerichte weiterhin ersucht werden, möglichst viele Erneuerungsverfahren für die mit 31.12.2023 befristeten „alten Sach- walterschaften“ aufzuschieben, um die Kapazitäten der ifs Erwachsenen- vertretung hinsichtlich der damit verbundenen Erneuerungsclearings zu schonen. Ehrung langjähriger ehrenamtlicher ifs Vereins-Erwachsenenver- treter:innen Das alljährliche Herbstfest der ifs Erwachsenenvertretung zur An- erkennung der ehrenamtlichen ifs Vereins-Erwachsenenvertreter:innen konnte, nachdem dieses 2020 pande- miebedingt abgesagt werden musste, im Jahr 2021 wieder stattfinden. Landesrätin Martina Rüscher, Ver- einsobfrau und ifs Geschäftsfüh- rerin Dr. Martina Gasser und der Leiter der ifs Erwachsenenvertre- tung Mag. Günter Nägele durften insgesamt 86 Personen begrüßen. Nach einer musikalisch begleiteten Führung um und auf den Liebfrau- enberg mit der Basilika in Rankweil bot ein gemeinsames Abendessen im Vinomnasaal Rankweil den geeigneten Rahmen, um den zahl- reichen ehrenamtlichen ifs Vereins- Erwachsenenvertreter:innen für ihr Engagement zu danken. Ein besonderer Dank gilt für 10 Jahre Engagement: Sonja Barwart, Isabella Fehr, Han- nelore Kempter, Werner Rauch, Anita Sailer, Günther Sailer, Brigitte Tschütscher und Luzia Wolf; für 35 Jahre Engagement: Rudi Gächter und Marianne Lang Landesrätin Martina Rüscher, Dr. Martina Gasser und Mag. Günter Nägele überreichten den Jubilar:innen der Jahre 2020 und 2021 eine kleine Anerkennung. ○ Mag. Günter Nägele Leiter ifs Erwachsenenvertretung

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