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Jahresbericht 2021 22 23 ifs Patientenanwaltschaft Beschränkungen der Bewegungs- freiheit gem. § 33 UbG In der Abteilung der Erwachse- nenpsychiatrie des LKH Rankweil werden Raumbeschränkungen nur äußerst selten durchgeführt. Sind zusätzliche Bewegungsbeschränkun- gen erforderlich, um eine erhebliche Selbst- und/oder Fremdgefährdung zu verhindern, werden Patient:innen in der Praxis mittels Bauch-, Hand- und Fußgurt im Bett fixiert. Diese Fixierungsmaßnahmen in der Er- wachsenenpsychiatrie werden von der ifs Patientenanwaltschaft seit über 20 Jahren genau dokumentiert und ausgewertet. Fixierungsmaßnahmen in der Erwachsenenpsychiatrie Die Anzahl der Fixierungen in der Erwachsenenpsychiatrie pendelte sich in den vergangenen Jahren bis 2020 bei ca. 200 Fixierungen pro Jahr ein. Leider ist im Jahr 2021 die Gesamtzahl an Fixierungen in der Erwachsenenpsychiatrie wieder deutlich gestiegen . Im Vergleich zum Vorjahr wurden um 58 Prozent mehr Fixierungen durchgeführt, im Ver- gleich zum Jahr 2017 sogar mehr als doppelt so viele. Bei der Auswertung fällt weiter auf, dass die Anzahl an untergebrachten Patient:innen nicht im selben Ausmaß gestiegen ist wie die Anzahl der insgesamt durchge- führten Fixierungen. Das heißt, in der Praxis gab es vermehrt Mehr- fachfixierungen , insbesondere bei Patient:innen mit der Diagnose Bor- derline und zusätzlicher erheblicher Suizidalität. Unverändert hoch ist der Einsatz des Teams auf der Akutstation E1, welches nach dem Deeskalations- modell nach ProDeMa® arbeitet. Er- schwerend kam hinzu, dass aufgrund eines hohen Personalwechsels ein neues Team zusammengestellt und die neuen Mitarbeiter:innen erst in das bereits etablierte Deeskalati- onsmanagement eingeführt werden mussten. Zudem konnten viele Kri- sensituationen trotz verschiedenster Versuche einer Deeskalation und trotz intensiver Begleitung durch eine 1:1-Betreuung unter den aktu- ell räumlich sehr beengten Bedin- gungen nicht anders abgewendet werden. Vertretungen bei Behandlungsfragen Die medikamentöse Behandlung wurde von den Patient:innen we- nig thematisiert. Die Anliegen der Patient:innen konnten überwie- gend mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin besprochen werden, wobei versucht wurde, dem Anliegen des:der Patienten:Patientin – soweit möglich und vertretbar – entge- genzukommen. Aus diesem Grund wurden von der ifs Patientenanwalt- schaft im Jahr 2021 nur zwei Anträge auf nachträgliche Überprüfung der einfachen Heilbehandlungen beim Unterbringungsgericht gestellt, wobei eine für zulässig und eine für unzulässig erklärt wurde. Bei besonderen Heilbehandlungen , wie beispielsweise einer Elektro- konvulsions-Therapie (EKT) oder einer Depotbehandlung mit einem Neuroleptikum, ist vor Beginn der Behandlung die Genehmigung des Gerichtes erforderlich. In den beiden vergangenen Jahren gingen die An- träge auf Genehmigung der besonde- ren Heilbehandlung deutlich zurück (im Vergleich dazu wurden im Jahr 2017 insgesamt 53 Anträge gestellt und 33 Anträge genehmigt). Zurück- zuführen ist das auf die verstärkten Bemühungen der behandelnden Ärzt:innen, die Behandlung auf frei- williger Basis im Einverständnis der Patient:innen durchzuführen. Vertretung bei Beschränkungen gem. § 34 ff Beschränkungen des Besuchs- und Telefonrechts sowie sonstige Beschränkungen wie Entzug der Privatkleidung, Wegnahme von persönlichen Gegenständen, Ver- bot des Ausgangs ins Freie oder das Anbringen einer elektronischen Fußfessel/Weglaufschutz sind im Vergleich zu den Vorjahren weiter rückläufig . Im Jahr 2021 wurden der ifs Patientenanwaltschaft insge- samt 261 Beschränkungen gemeldet (im Vergleich zu den Jahren 2014 bis 2016 mit insgesamt je ca. 500 Be- schränkungen). Vor allem in Bezug auf die Ausgangsregelung und die Privatkleidung erfolgten deutliche Lockerungsschritte, weshalb sich die Patient:innen weniger häufig bei der ifs Patientenanwaltschaft beschwerten. Kinder und Jugendpsychiatrie Die Unterbringungszahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gin- gen 2021 trotz COVID-19-Pandemie und einer Überbelegung der Statio- nen weiter auf 55 Unterbringungen zurück , wobei sich der Rückgang insbesondere in der Jugendpsychi- atrie bemerkbar machte. Dies kann vor allem auf die länger dauernden Aufenthalte der untergebrachten Jugendlichen zurückgeführt wer- den, wodurch für Akutaufnahmen keine zusätzlichen Kapazitäten in der Jugendpsychiatrie zur Verfügung standen. Ein Beleg dafür stellt der Umstand dar, dass die Aufnahmen von Jugendlichen auf der Erwachse- nenpsychiatrie im Vergleich zu 2020 von zuletzt 12 kurzfristigen Aufnah- men auf nunmehr 17 anstiegen. Weitere Reduzierung der Beschrän- kungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Seit Bestehen der Akutstation wer- den Kinder und Jugendliche zur Verhinderung von akuten Selbst- und Fremdgefährdungssituationen überwiegend durch Isolierung in einem eigens dafür eingerichteten Zimmer mit zusätzlicher 1:1-Be- treuung räumlich beschränkt. Das bedeutet, dass in diesem Bereich Fixierungsmaßnahmen nur sehr sel- ten angewendet werden. Trotz eines erheblichen Rückgangs an Beschrän- kungsmaßnahmen im Jahr 2020 von gesamt 154 Raumbeschränkungen und Fixierungen im Jahr 2019 auf 39 Beschränkungsmaßnahmen im Jahr 2020 konnten diese Zwangs- maßnahmen weiter reduziert wer- den. Im Jahr 2021 mussten insgesamt nur noch 24 Raumbeschränkungen und/oder Fixierungen durchgeführt werden. Diese erfreuliche Entwick- lung kann trotz Vollbelegung und dem Umstand, dass viele der jugend- lichen Patient:innen und Kinder während eines längeren Zeitraums untergebracht waren, insbesondere auf das Engagement und den Einsatz der jeweiligen Teams zurückgeführt werden. Wie das Team der Station E1 ist das Team der Kinder- und Jugend- station im Deeskalationsmanage- ment nach ProDeMa® eingeschult und mittlerweile bestens damit vertraut. Neben den erfreulichen Entwick- lungen sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass die Kinder- und Jugend- Unterbringung nach Stationstyp 2017 2018 2019 2020 2021 Station Kinder 1 (= K 1) 21 15 18 6 9 Station Jugend 1 (= J 1) 48 50 44 40 29 Akutstation Erwachsenenpsychiatrie (= E1) 11 4 13 12 16 Sonstige Erwachsenenpsych. (= E2, E3, E4, O2-O4,U1) 1 0 0 0 1 Gesamt 81 69 75 58 55 Anzahl der Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen nach Stationstyp 2018 2019 2020 2021 K1 J1 K1 J1 K1 J1 K1 J1 Anzahl der Raumbeschränkungen 35 40 64 46 7 25 17 1 Anzahl der Fixierungen 0 9 0 44 0 7 0 6 GesamtzahlBeschränkungen gem. § 33 UbG 35 49 64 90 7 32 17 7 Beschränkungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie Fixierungen 2017 2018 2019 2020 2021 Untergebrachte Patient:innen * 663 717 725 704 686 Anzahl fixierte Patient:innen 87 108 113 105 125 Anzahl Fixierungen 148 197 221 214 338 Verhältnis untergebrachte zu fixierten Patient:innen 13% 15% 16% 15% 18% * Unterbringungen, die von den Stationen E1, E2, E3, E4, O2, O3, O4 gemeldet wurden, ohne Verlegungen 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2018 2017 2019 2020 2021 Vergleich Anzahl Unterbringungen und Anzahl Unterbringungen mit weiteren Beschränkungen

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