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Jahresbericht 2021 24 25 ifs Bewohnervertretung stationen in der Pandemie praktisch durchgehend überbelegt waren und viele Kinder und Jugendliche nicht aufgenommen und stationär behan- delt werden konnten. Aufgrund der Zunahme an psychischen Krankhei- ten bei Kindern und Jugendlichen während der COVID-19-Pandemie entstand eine lange Warteliste für Anfragen bezüglich eines stationä- ren Aufenthalts. Deshalb mussten die ambulanten Einrichtungen inklusive der niedergelassenen Kin- der- und Jugendpsychiater:innen auch akute Krisensituationen im ambulanten Setting so gut wie mög- lich behandeln und betreuen. Diese prekäre Situation wurde im Beisein aller Beteiligten mit Landesrätin Martina Rüscher besprochen, wobei seitens der Krankenhausbetriebsge- sellschaft und der Landesrätin bis zum Neubau der Kinder- und Jugend- psychiatrie Zwischenlösungen, wie die Errichtung eines zusätzlichen stationären Angebotes in Vorarlberg, zugesagt wurden. Gerontopsychiatrie Die Gesamtzahl an Unterbringun- gen auf den gerontopsychiatrischen Stationen sank im Vergleich zu den Vorjahren mit durchschnittlich etwa 350 Patient:innen leicht auf 333 Un- terbringungen . Dieser Rückgang ist auf den Umstand zurückzuführen, dass auch im Jahr 2021 eine der drei Stationen umgebaut und renoviert wurde, weshalb nur zwei gerontopsy- chiatrische Stationen belegt werden konnten. Trotz der umbaubedingten schwie- rigen Rahmenbedingungen wie Lärmbelästigung und der räumlich beengten Situation auf den Stationen konnte die Anzahl der Patient:innen, die mindestens einmal während des stationären Aufenthalts entweder mit einem Sitzgurt oder mittels Bauch-/Hand- und Fußgurt fixiert wurden, um 20 Prozent reduziert werden, wobei vor allem in der Nacht Fixierungsmaßnahmen durch die Verwendung von Niederlagerungs- betten und Alarmmatten verhindert werden konnten. Nach Beendigung der Umbaumaß- nahmen war ursprünglich geplant, die Gerontopsychiatrie wieder mit drei Stationen weiterzuführen, was jedoch aufgrund des Personal­ mangels nicht möglich war. Die Personalsituation hat sich auch zwischenzeitlich leider nicht gebes- sert, sodass eine Station nach wie vor wegen Personalmangels nicht belegt werden kann (noch wäh- rend der Umbaumaßnahmen haben 8 Pflegepersonen fast gleichzeitig ge- kündigt). Auch das Angebot an Akti- vierung der Patient:innen sowie wei- tere Therapieangebote, wie Physio-, Ergo,- Musik- und Tanztherapie, sind auf ein Minimum reduziert worden. Zudemmussten viele Patient:innen lange auf einen Pflegeheimplatz warten, da auch in den Heimen das Pflegepersonal an seine Grenzen gestoßen ist und mehrere Stationen nicht belegt werden konnten. ○ Mag. Christian Fehr, MSc Leiter ifs Patientenanwaltschaft ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit. Allgemeines Das Heimaufenthaltsgesetz (Heim- AufG), auf dessen Grundlage die ifs Bewohnervertretung tätig ist, trat mit Juli 2005 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Es regelt den Umgang mit freiheitsbeschrän- kenden Maßnahmen in Pflegehei- men, Behinderteneinrichtungen, Akutkrankenhäusern und Einrich- tungen für Minderjährige. Dazu zählen beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, das Anbinden mit Gurten, das Versperren von Türen, das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten oder das körperliche Festhalten. Zulässig sind diese Be- schränkungen nur, - wenn die betroffene Person in ihrer geistigen Verfassung schwer beein- trächtigt ist, - wenn ihr Leben oder ihre Gesund- heit bzw. das Leben oder die Gesund- heit anderer ernstlich bedroht ist, - wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewen- det werden kann. Von befugten Personen ange- ordnete freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind unverzüglich an die ifs Bewohnervertretung zu melden. In der Folge statten die Bewohnervertreter:innen dem be- troffenen Menschen so rasch als möglich einen Besuch ab, setzen sich für dessen persönliche Freiheit ein und sprechen vor Ort mit dem Betreuungsteam. Gemeinsam wird beurteilt, ob die Freiheitsbeschrän- kung überhaupt notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonendere Alternativen gibt. Gelingt es nicht, eine einver- nehmliche Lösung zu finden, so besteht die Möglichkeit, dass die Bewohnervertreter:innen einen Antrag auf Prüfung der Freiheits- beschränkung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Unter Bei- ziehung eines Sachverständigen entscheidet das Gericht, ob die Maß- nahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit ist die Beschrän- kung sofort aufzuheben. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2021 vertrat die ifs Be- wohnervertretung insgesamt 869 Klient:innen bei 1.492 freiheits- beschränkendenMaßnahmen gegen oder ohne ihrenWillen sowie bei 94 Maßnahmen auf Wunsch entschei- dungsfähiger Klient:innen . Von den 869 Klient:innen wurden 386 in Pfle- geheimen, 179 in Behinderteneinrich- tungen, 164 in Akutkrankenhäusern und 140 in Einrichtungen für Minder- jährige vertreten. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Verringe- rung um 4,4 Prozent an Klient:innen , wobei aus Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen für Minderjährige geringfügig mehr und aus Pflegehei- men 2,8 Prozent weniger Klient:innen mit Freiheitsbe- oder -einschränkun- gen neu gemeldet wurden. Ein auf- fallender Rückgang um 18,8 Prozent konnte in den Krankenhäusern ver- zeichnet werden. Insgesamt führten die vier ifs Bewohnervertreter:innen Mag. Regina Anhaus, DSA Mag. Sarah Kammerer, Brigitte Kepplinger, MA und Dr. Karl Stürz nach Maßnahmen 717 Erstüberprüfungen bei neuen Klient:innen durch. Fixierung 2018 2019 2020 2021 Station M1 60 64 69 28 Station M2 9 15 4 11 Station F0 1 10 23 37 gesamt 70 89 96 76 Unterbringungen mit mindestens einer Fixierung in der Gerontopsychiatrie

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