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Jahresbericht 2021 28 29 kungen, die nicht in den Geltungsbe- reich des HeimAufG fallen, kommen kaum noch vor. Bis zur Einführung dieser Dokumentationsform gab es unzählige Zweifelsfälle. Nun müssen Ärzt:innen bei der Eingabe solcher Maßnahmen entscheiden, ob die Be- schränkung ausschließlich aufgrund einer vorübergehenden Verwirrtheit angeordnet wird (dann gilt das Heim- AufG nicht) oder aufgrund einer dauerhaften psychischen Krankheit bzw. geistigen Beeinträchtigung (nur bei diesen Patient:innen ist das HeimAufG anzuwenden). Im vergan- genen Jahr nahmen Meldungen an die Bewohnervertretung über Fixie- rungen im Lehnstuhl mit Sitzgurten und Fixierungen mit Bauch- und Extremitätengurten im Pflegebett um ca. 20 Prozent ab. Gebremste Rollstühle bzw. Therapie-Tische an Rollstühlen wie auch Bettgitter wur- den in Krankenanstalten um rund ein Drittel weniger oft eingesetzt. Einrichtungen für Minderjährige zählen seit der letzten Novellierung des HeimAufG im Juli 2018 zu den Einrichtungskategorien der Bewoh- nervertretung. Beschränkungen beim Sitzen stellten 2021 bei Kindern bzw. Jugendlichen mit Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen die häufigste Maßnahme dar. Es folg- ten körperliches Festhalten bei Gefahren im Straßenverkehr oder bei Fremdgefährdung aufgrund von Aggressionsdurchbrüchen. Nur ver- einzelt gemeldet wurden Bettgitter an Pflegebetten bzw. Therapieliegen, verschlossene Zimmertüren bzw. das Verstellen von Ausgängen durch Betreuungspersonen oder sedierende Medikation. Maßnahmenverlauf bei Freiheitsbeschränkungen Im Berichtsjahr war die Erfolgsquote der ifs Bewohnervertreter:innen – das Aushandeln von schonenderen Durchführungen und die Aufhe- bungen von Freiheitsbeschränkun- gen – in Pflegeheimen am höchsten, wie bereits im Jahr 2020 folgten die Krankenanstalten. In Behinderten- einrichtungen und Einrichtungen für Minderjährige waren Veränderungen seltener. In Krankenanstalten wurden Be- schränkungen vor allem bei einer Verbesserung des Gesundheitszu- standes schonender durchgeführt oder gänzlich aufgehoben. Aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer waren jedoch viele positive Entwicklungen für die Bewohnervertreter:innen gar nicht sichtbar und können deshalb in der Auswertung nicht entsprechend dargestellt werden. Die flächende- ckende Anschaffung von Niedrig- pflegebetten und Alarmsystemen in allen Krankenhäusern wirkte sich nachhaltig positiv aus. Somit konn- ten viele körpernahe Fixierungen im Bett und der Einsatz von Bettgittern früher beendet oder ganz vermieden werden. Erstkontakte mit Bewohner:innen In allen Einrichtungen ist der Ser- vicegrad der ifs Bewohnervertretung – rasches persönliches Aufsuchen der Klient:innen – generell hoch. Üb- licherweise bedeutet „Kein Erstkon- takt“, dass die in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkten Personen kurz nach Einlangen der Meldung verstorben sind oder entlassen wur- den. Im Jahr 2020 waren die Zahlen höher als sonst, da von Mitte März bis Anfang Mai coronabedingt nur telefonische Abklärungen möglich waren. Im zweiten Jahr der Pande- mie war persönlicher Kontakt unter Einhaltung aller Sicherheitsmaß- ifs Bewohnervertretung nahmen zwar durchgehend möglich, die Gefahr einer Ansteckung in einigen Fällen aber aufgrund der persönlichen Voraussetzungen der Bewohner:innen trotzdem gegeben, sodass in Einzelfällen ausnahms- weise auf den Kontakt verzichtet wurde. In Behinderteneinrichtungen hing die Zahl der „Kein Erstkontakt“-Nen- nungen 2021 auch damit zusammen, dass bei Bewohner:innen, welche die Bewohnervertreter:innen bereits aus anderen Einrichtungen kannten und bei denen keine verbale Kommuni- kation zu erwarten war, ausnahms- weise auf neuerliche Erstkontakte verzichtet wurde. In Einrichtungen für Minderjährige fanden 38 Prozent aller Erstkontakte später als binnen einer Woche nach Eingang der Meldung statt. Das hängt damit zusammen, dass z. B. mit Beginn des neuen Schuljahres eine größere Anzahl an Meldungen bei der Bewohnervertretung einging, zugleich aber der Anspruch besteht, dass den Bewohnervertreter:innen Entlassung Beschränkung beibehalten Schonendere Durchführung Beschränkung aufgehoben Tod Maßnahmenverlauf in Pflegeheimen Entlassung Beschränkung beibehalten Beschränkung aufgehoben Tod Maßnahmenverlauf in Behinderteneinr. Entlassung Beschränkung beibehalten Schonendere Durchführung Beschränkung aufgehoben Tod Maßnahmenverlauf in Krankenhäusern Entlassung Beschränkung beibehalten Beschränkung aufgehoben Maßnahmenverlauf bei Minderjährigen Prozentzahlen gerundet Erstkontakte Pflegeheime Behinder- teneinr. Kranken- häuser Minder­ jährige Binnen 7 Tagen 231 86% 20 61% 138 75% 16 62% Binnen 1 Monat 12 4% 2 6% 0 5 19% Später als 1 Monat 0 5 15% 0 5 19% Kein Erstkontakt 27 10% 6 18% 47 25% 0 Gesamt 270 33 185 26

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