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11 ifs Erwachsenenvertretung einer Reduktion der Zahl an gericht- lichen Erwachsenenvertretungen beiträgt. In den restlichen 71 Prozent der Fälle wurde von Seiten der ifs Erwachse- nenvertretung die Fortsetzung des Verfahrens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden gerichtli- chen Erwachsenenvertretung emp- fohlen. In 225 Clearing-Fällen (ein- schließlich Erneuerungsclearings) wurde angeregt, die ifs Erwachse- nenvertretung als Rechtsbeistand im Verfahren oder als gerichtliche Erwachsenenvertreterin zu bestel- len, da weder eine tragfähige „Alter- native“ zur gerichtlichen Erwach- senenvertretung bestand noch eine andere als Erwachsenenvertreter:in geeignete Person aus dem Kreis der Angehörigen oder Nahestehenden verfügbar war. Weiterhin wurde aus Kapazi- tätsgründen auf die Abgrenzung gegenüber Angehörigen und Nahestehenden sowie gegen- über Rechtsanwält:innen und Notar:innen geachtet. Dabei blieb der Anteil der als gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen emp- fohlenen Angehörigen/Nahestehen- den im Vergleich zum Vorjahr mit rund 28 Prozent der Fälle nahezu unverändert, während der Anteil der Rechtsanwält:innen/Notar:innen auf rund 24 Prozent sank und jener der ifs Erwachsenenvertretung sich auf rund 48 Prozent erhöhte. Bereits bestehende gerichtliche Er- wachsenenvertretungen wurden in 352 Fällen abgeklärt, davon 326 im Erneuerungsverfahren. Somit stiegen die Erneuerungsclearings um rund 78 Prozent an. Im Erneue- rungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob die jeweilige gerichtliche Erwachsenenvertretung tatsächlich noch notwendig ist, ob stattdessen eine gewählte oder gesetzliche Er- wachsenenvertretung registriert werden kann oder wer allenfalls die jeweilige Erwachsenenvertretung übernehmen könnte. In rund 13 Pro- zent dieser Fälle wurde nach dem Erneuerungsclearing die Beendigung einer (bestehenden) gerichtlichen Er- wachsenenvertretung angeregt. Erfreulicherweise stimmten die Entscheidungen der Pflegschafts­ richter:innen der fünf Vorarlberger Bezirksgerichte weiterhin in hohem Maße mit den Empfehlungen der ifs Erwachsenenvertretung in den Clearingberichten überein. Registrierung im ÖZVV Die ifs Erwachsenenvertretung als Erwachsenenschutzverein für Vorarlberg zählt zu jenen Institu- tionen, die zur Registrierung im Österreichischen Zentralen Ver- tretungsverzeichnis berechtigt sind. Im Berichtsjahr wurden ins- gesamt 315 Registrierungen – um rund 4 Prozent weniger als im Jahr zuvor – vorgenommen: Registriert wurde die Errichtung von 19 Vorsor- gevollmachten, 73 gewählten und 188 gesetzlichen Erwachsenenver- tretungen. Somit war die im Sinne der Selbstbestimmung besonders wünschenswerte Registrierung einer gewählten Erwachsenenvertretung in rund 28 Prozent aller bei der ifs Erwachsenenvertretung errichteten Erwachsenenvertretungen möglich. Errichtung gewählte EV Errichtung gesetzliche EV Übersicht der Registrierungen im ÖZVV 2021 2022 Errichtung gewählte EV 101 36,73% 73 27,97% Errichtung gesetzliche EV 174 63,27% 188 72,03% positive EV-Verfügung 2 - 1 - negative EV-Verfügung 1 - 0 - Errichtung Vorsorgevollmacht 19 - 19 - Registrierungen insgesamt 328 - 315 - Prozentzahlen gerundet

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