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Jahresbericht 2022 12 Beratungen, Vorträge und Schulungen Damit die Einrichtung einer Erwach- senenvertretung nur in unbedingt notwendigen Fällen erfolgt, werden psychosoziale Einrichtungen und Angehörige mit gezielter Öffentlich- keitsarbeit über die Erwachsenen- vertretung sowie deren Alternativen aufgeklärt. Beratungen Im Jahr 2022 wurden insgesamt 877 Beratungen dokumentiert. Somit ist deren Anzahl im Vergleich zum Vor- jahr um rund 14 Prozent zurückge- gangen . Die trotzdem beachtliche An- zahl an Beratungen erklärt sich aus der Funktion der ifs Erwachsenen- vertretung im obligatorischen Bestel- lungsclearing und als Registrierungs- stelle. Dank dieser beiden Aufgaben erreicht die ifs Erwachsenenvertre- tung eine sehr hohe Anzahl künftiger Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Naheste- henden, die sich bei Fragen in der an- schließenden Führung von Erwachse- nenvertretungen wieder an die ihnen bereits bekannten Mitarbeiter:innen der ifs Erwachsenenvertretung wenden. Vorträge 2022 fanden drei Vorträge statt, in de- nen die ifs Erwachsenenvertretung über die Themen Vorsorgevollmacht, gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie ganz allgemein über das Erwachsenen- schutzgesetz informierte. Schulungen Der Kurs „Anleitung für Erwachsenenvertreter:innen“ wird seit 1999 angeboten. In dessen Rah- men vermitteln Referent:innen der ifs Erwachsenenvertretung Kenntnisse zu den Themen „Recht- liche Grundlagen“ und „Praxis- anleitung“. Dabei richtet sich dieses Angebot insbesondere an gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Im Frühjahr 2022 fand der Kurs an je zwei Abenden in Bregenz und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursabenden – statt. In diesem Rahmen wurde Wissen an insgesamt 13 Personen weitergegeben. Fachaufsicht/Regionalleitung Ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit stellt im Tätigkeitsfeld „Erwachsenen- vertretung-Classic“ die ifs-interne Kontrolle der Pflegschaftsberichte im Sinne eines qualifizierten Vier- Augen-Prinzips dar. Die zuständige Regionalleitung kontrolliert die Pflegschaftsberichte und damit die interne Rechnungslegung der haupt- beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Die Funktion der Regionalleitung wird aktuell für Bregenz von Mag. Gertrud Dünser, jene für Dornbirn von Dr. Mai Salzmann, jene für Feld- kirch von Philipp Hanschitz, BA, und jene für Bludenz von Mag. Michaela Reiner wahrgenommen. Um den Bestimmungen des Allge- meinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der Intention der UN-Behinderten- rechtskonvention sowie dem Er- wachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält die Schreibvorlage „Pflegschaftsbericht“ im Kapitel „Lebenssituationsbericht“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung bzw. Notwendigkeit der Vereins-Erwachsenenvertretung Übersicht Beratungen 2013 bis 2022

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