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15 ifs Patientenanwaltschaft Allgemeines Die persönliche Freiheit ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, das durch das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit und durch das Unterbringungsgesetz besonders geschützt ist. Laut UN- Behindertenrechtskonvention sind alle Menschenrechte und Grundfrei- heiten allgemein gültig, unteilbar so- wie miteinander verknüpft und auch Menschen mit Beeinträchtigung muss der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne jegliche Diskri- minierung garantiert werden. Beschränkungen der persönlichen Freiheit und der Persönlichkeits- rechte sind deshalb im psychiatri- schen Krankenhaus nur zulässig, wenn eine akute psychische Erkran- kung vorliegt, eine ernste und erheb- liche Selbst- oder Fremdgefährdung gegeben ist und andere Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten nicht ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise

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