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Jahresbericht 2022 16 mehr angewendet werden können. Das psychiatrische Krankenhaus ist verpflichtet, sich an diese Vor- gaben zu halten, und muss die An- wendung von Beschränkungen und Zwangsmaßnahmen unverzüglich dem Gericht melden sowie die ifs Patientenanwaltschaft informieren. Darüber hinaus wird das Bezirksge- richt beauftragt, ein Überprüfungs- verfahren zur Kontrolle der Notwen- digkeit der Freiheitsbeschränkungen durchzuführen. In diesem Verfahren übernimmt die ifs Patientenanwalt- schaft die parteiliche Vertretung der Patientinnen und Patienten. Des Weiteren setzen sich die ifs Patientenanwält:innen direkt vor Ort im psychiatrischen Krankenhaus für die Rechte der Patient:innen ein, indem sie für gelindere Maßnahmen eintreten und deren Selbstbestim- mung soweit wie möglich stärken. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2022 vertrat die ifs Patien- tenanwaltschaft insgesamt 1.331 Patient:innen im Unterbringungs- verfahren (1.289 neue Unterbrin- gungszahlen plus 42 untergebrachte Patient:innen aus 2021), was im Ver- gleich zu 2021 einer deutlichen Stei- gerung um 20 Prozent entspricht. Bei den Unterbringungen pro Person fällt auf, dass die einmaligen Unter- bringungen pro Jahr um 13,5 Prozent und die Mehrfachunterbringungen um 6,5 Prozent angestiegen sind. Tage Tage Tage bis Tage Tag Tage Tage Tage bis Monat bis Monate bis Jahr Dauer der Unterbringung Anzahl der Unterbringungen pro Person 2018 2019 2020 2021 2022 1 662 612 578 578 656 2 114 110 129 106 119 3 32 31 34 33 42 4 12 12 14 8 11 5 6 7 6 10 12 mehr als 5 9 12 5 7 16 Anzahl der Unterbringungen 2018 2019 2020 2021 2022 (01.01. bis 31.12.) 1.178 1.160 1.103 1.067 1.289 Gerichtstermine 2018 2019 2020 2021 2022 Erstanhörung 757 699 734 664 715 Tagsatzung 347 326 290 277 312 Gerichtstermine gesamt 1.104 1.025 1.024 941 1.027 Anzahl beantragter Verlängerungen 2018 2019 2020 2021 2022 47 53 40 27 33 in Prozent zur Gesamtzahl an UB 4% 4,5% 3,6% 2,5% 2,5%

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