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17 ifs Patientenanwaltschaft Dauer der Unterbringung Die Tendenz zu kurzen Unterbrin- gungen setzte sich im Jahr 2022 wei- ter fort. Wurden im Jahr 2021 noch 42 Prozent der Unterbringungen nach vier Tagen aufgehoben , stieg die Aufhebungsrate 2022 nach vier Tagen auf über 50 Prozent (2002 waren es lediglich 23 Prozent). Wie in den beiden Jahren zuvor wurden die Unterbringungen sukzessive aufgehoben, sodass nach 18 Tagen nur noch 20 Prozent weiter unterge- bracht waren. Gerichtstermine Die beschriebene Entwicklung führte auch zu einem weiteren Rückgang an Gerichtsterminen. Im Vergleich zu den gestiegenen Unterbringungszahlen fanden im Jahr 2022 um 8,5 Prozent weniger Gerichtstermine (Erstanhörungen und Tagsatzungen) als 2021 statt. Die erste Überprüfung der Unterbrin- gung (Erstanhörung) nach spätes- tens vier Tagen wurde bei 55 Prozent der untergebrachten Patient:innen durchgeführt, das sind um 7 Prozent weniger als 2021 und um 11 Prozent weniger als 2020. Eine ausführliche Prüfung der Unterbringung nach 14 Tagen mit Einholung eines schrift- lichen Sachverständigengutachtens im Rahmen einer sogenannten Tag- satzung musste nur noch bei 24 Pro- zent der Patient:innen abgehalten werden. Die Gründe für die kurze Unterbrin- gungsdauer und den Rückgang an Gerichtsterminen sind laut Einschät- zung der ifs Patientenanwält:innen vielschichtig: Als einer der Gründe kann die rasche Aufhebungspraxis der Fachärzt:innen angeführt wer- den. Diese hoben die Unterbringung von sich aus auf, sobald die Vor- aussetzungen weggefallen waren. Des Weiteren erklärten sich viele Patient:innen mit einem freiwilli- gen Aufenthalt einverstanden , da keine freien Plätze in betreuten Wohnformen verfügbar waren und somit faktisch keine Alternative zum stationären Aufenthalt gegeben war. Einen weiteren Grund stellte die Ressourcenknappheit mit fehlenden Belegmöglichkeiten in allen drei Abteilungen dar. Aufgrund des Per- sonalmangels konnten Anfang 2023 ca. 50 Betten nicht belegt werden, was dazu führte, dass viele Unter- bringungen rasch aufgehoben und die Patient:innen entlassen wurden oder aufgrund des Bettenmangels erst gar nicht aufgenommen werden konnten. Verlängerung der Unterbringung Eine Verlängerung der Unterbrin- gung wurde unverändert selten durchgeführt. Im Jahr 2022 bean- tragte das Landeskrankenhaus Rankweil insgesamt 33 Verlänge- rungen (2,5 Prozent der Gesamtzahl der Unterbringungen). Manche der Patient:innen erhielten fälschlicher- weise eine neue Unterbringungszahl, das heißt, dass die tatsächliche An- zahl der Verlängerungen etwas höher war.

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